
Bislang waren Reiserückkehrer aus Risikogebieten, die zur Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens beitragen und deren Tätigkeitsausübung zwingend erforderlich ist, von der 14- tägigen Quarantänepflicht automatisch ausgenommen, sofern ein Nachweis über die Unabkömmlichkeit des Arbeitsgebers vorlag. Diese Regelung wurde mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Was bedeutet das für Sie konkret? Alle Beschäftigten, welche aus […]