
Die Westfalen AG ist ein Betreiber Kritischer Infrastrukturen gemäß § 8 BSIG. Damit ist sie verpflichtet, angemessene organisatorische und technische Vorkehrungen zur Vermeidung von Störungen der Verfügbarkeit, Integrität, Authentizität und Vertraulichkeit zu treffen, die für die Funktionsfähigkeit der von ihr betriebenen Kritischen Infrastruktur maßgeblich sind. Dabei muss der Stand der […]