
Mit Inkrafttreten der neuen DSGVO gelten nicht mehr die unklaren Begriffe des alten §9 BDSG wie „Zutritts- oder Zugangskontrolle“. Stattdessen gelten künftig die klassischen Schutzziele der IT Sicherheit: Verfügbarkeit, Vertraulichkeit, Integrität und Authentizität. Damit wird der Anspruch an die Datensicherheit erhöht und die jeweiligen Umsetzungen werden besser vergleichbar, da es […]