TÜV-Verband: Vorsicht bei Nutzung privater Notstromaggregate

Kein Licht, keine Heizung – und auch die Küche bleibt kalt. Ein Stromausfall kann technische Geräte in der Wohnung weitgehend lahmlegen. Wegen der Energiekrise wächst in den Haushalten nun die Angst vor dem Blackout. Die Anschaffung eines Stromgenerators kann dafür sorgen, dass weiter Energie bereitsteht, wenn die Versorgung über das Stromnetz unterbrochen ist. „Beim Einsatz müssen Verbraucherinnen und Verbraucher allerdings eine Reihe von Sicherheitsaspekten beachten“, sagt Dr. Hermann Dinkler, Experte für Brand- und Explosionsschutz beim TÜV-Verband. „Bei einem leichtfertigen Umgang mit Notstromaggregaten und besonders mit den für den Betrieb benötigten Kraftstoffen droht sogar Lebensgefahr.“  

Backup für die Wärmepumpe

Schon die Auswahl der Geräte ist knifflig. Kleinere Aggregate haben eine Leistung von um die 1.000 Watt. „Mit Tausend-Watt-Geräten ist es möglich, zwei Laptops, Kochplatten oder eine Kühlbox zu betreiben – aber es lässt sich keinesfalls die Stromversorgung einer ganzen Wohnung aufrechterhalten“, sagt Dinkler. „Solche Geräte sind eher für den Campingplatz geeignet.“ Sinnvoll könne der Einsatz im Haushalt allerdings sein, wenn der Betrieb lebenswichtiger medizinischer Geräte oder wichtiger Versorgungsgeräte ohne Unterbrechung sichergestellt sein müsse. Dinkler: „Mit einem kleinen Stromgenerator kann beispielsweise eine Wärmepumpe oder die Umlaufpumpe einer Heizung im Fall eines Blackouts versorgt werden.“

Doch beim Betrieb ist Vorsicht geboten. „Notstromaggregate dürfen niemals in der Wohnung selbst genutzt werden“, sagt Dinkler. Wer in einem Mehrfamilienhaus lebt, könne erwägen, den Generator auf dem Balkon zu betreiben. Dann allerdings drohe Ärger mit den Nachbarn wegen der Abgase und des beträchtlichen Lärms, den die Geräte verursachen. Selbst wer in einem Einfamilienhaus auf den Garten ausweichen könne, muss Rücksicht auf die Anwohner nehmen. „Beim Betrieb in Innenräumen wie dem Keller gelten erhöhte Sicherheitsanforderungen“, sagt Dinkler. „Eine Leitung für die Abluft nach draußen ist nötig – und eine weitere für die Versorgung mit Zuluft, also Sauerstoff, ist empfehlenswert.“

Fachleute übernehmen die Montage

Besondere Umsicht ist angebracht, wenn die Generatoren an das Hausnetz angeschlossen werden. „Es muss eine Anschlussleitung geben, um den Strom einzuspeisen“, erläutert Dinkler. „Mit dem Einbau und dem Anschluss sollte auf jeden Fall ein Elektrofachbetrieb beauftragt werden.“ Dabei seien Aggregate mit einer höheren Leistung nötig, was auch entsprechend teuer ist. Wichtig für Mieter: „Sie müssen auf jeden Fall das Einverständnis des Vermieters einholen, denn er hat die Verantwortung für die elektrischen Anlagen im Gebäude“, sagt Dinkler.

Kleinere Stromgeneratoren, die es beispielsweise in Baumärkten gibt, werden meist mit Benzin betrieben. Für die Lagerung des Kraftstoffs gelten strenge Vorgaben. Der Gesetzgeber beschränkt die Menge, die im Keller oder in der Garage aufbewahrt werden darf, auf 20 Liter – in der Wohnung selbst ist ein Liter die Obergrenze. „Das schränkt natürlich die Betriebsdauer eines Aggregats stark ein“, sagt Dinkler. Zudem gelte es, den Explosionsschutz im Blick zu behalten. Verbraucher:innen müssten sicherstellen, dass keine Dämpfe freiwerden. „Wenn sich Dämpfe ansammeln und zu einer Explosion führen, droht Lebensgefahr“, sagt Dinkler. Benzin sei ein sogenannter leicht flüchtiger Stoff. „Schon bei niedrigen Temperaturen verdampft so viel Flüssigkeit, dass sich mit dem Sauerstoff aus der Luft eine explosionsfähige Atmosphäre bilden kann. Die Dämpfe sind schwerer als Luft und können sich im Keller sammeln.“ Wer größere Mengen an Kraftstoff einlagern will, müsse besondere Vorkehrungen treffen. Dinkler: „Dann greift die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, die etwa besondere Anforderungen an die Abdichtung der Räume stellt.“

Eine regelmäßige Nutzung der Aggregate, um etwa eine Stromheizung zu betreiben, hält Dinkler nicht für sinnvoll. „Auch bei hohen Gaspreisen lohnt sich das nicht – die Benzinkosten würden deutlich darüber liegen.“ Als Alternative zum Notstromaggregat bieten sich Stromspeicher an. Doch auch diese liefern nur begrenzt Energie. „Einen längeren Blackout wird man damit nicht überstehen“, sagt Dinkler. Weiteres Problem: Wer einen Lithium-Ionen-Speicher nutzen will, müsse sich auf Nachfragen der Hausratversicherung einstellen – denn es besteht dann ein erhöhtes Brandrisiko.

Über den TÜV-Verband e.V.

Als TÜV-Verband e.V. vertreten wir die politischen Interessen der TÜV-Prüforganisationen und fördern den fachlichen Austausch unserer Mitglieder. Wir setzen uns für die technische und digitale Sicherheit sowie die Nachhaltigkeit von Fahrzeugen, Produkten, Anlagen und Dienstleistungen ein. Grundlage dafür sind allgemeingültige Standards, unabhängige Prüfungen und qualifizierte Weiterbildung. Unser Ziel ist es, das hohe Niveau der technischen Sicherheit zu wahren, Vertrauen in die digitale Welt zu schaffen und unsere Lebensgrundlagen zu erhalten. Dafür sind wir im regelmäßigen Austausch mit Politik, Behörden, Medien, Unternehmen und Verbraucher:innen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

TÜV-Verband e.V.
Friedrichstraße 136
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 760095-400
Telefax: +49 (30) 760095-401
https://www.tuev-verband.de

Ansprechpartner:
Maurice Shahd
Leiter Kommunikation & Pressesprecher
Telefon: +49 (30) 760095-320
E-Mail: maurice.shahd@vdtuev.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel