Eine eingewiesene oder sachkundige Person wird von einer Elektrofachkraft für Gefahrenmeldeanlagen unterrichtet, um die erforderliche Sachkenntnis für den Betrieb und die regelmäßige Begehung seiner GMA zu erlangen. Sind alle Voraussetzungen gegeben, kann so einer sachkundigen Person für GMA die Verantwortung für deren Betrieb übertragen werden. Außerdem kann sie die viermal jährlich geforderten Begehungen vornehmen, bei der unter anderem die Funktion einer Gefahrenmeldeanlage überprüft wird.
Elektrofachkraft GMA – Spezialist für Technik, Normen und übergreifende Zusammenhänge
Um eine Gefahrenmeldeanlage zu planen, zu errichten und instandzuhalten, wird eine Ausbildung im Bereich Elektrotechnik gefordert. Zusätzlich muss eine Elektrofachkraft für GMA Kenntnisse in der Gefahrenmeldetechnik und in Bezug auf geltende Normen und Richtlinien nachweisen, wie sie beispielsweise in der UDS-Schulung GMA – Gefahrenmeldeanlagen, Brand- & Sicherheitsanlagen vermittelt werden. Als persönliche Voraussetzungen beschreibt die Norm unter anderem eine selbstständige Arbeitsweise, die Fähigkeit, komplexe Zusammenhänge zu verarbeiten oder auch andere anzuleiten.
„Die Planung, Errichtung und Instandhaltung von Gefahrenmeldeanlagen setzt großes Fachwissen voraus“, weiß Jörg Müller, Geschäftsführer der UDS Beratung GmbH, früher selbst Facherrichter und Fachplaner der Elektro- und Sicherheitstechnik. „Es gilt, Wechselwirkungen mit angrenzenden Arbeitsbereichen zu kennen, zu berücksichtigen und übergreifend zu planen.“
Kostenlose Informationen rund um aktuelle Neuerungen erhalten Planer, Errichter sowie Instandhalter von Brandmeldeanlagen und Sprachalarmanlagen, Fachkräfte und verantwortliche Personen regelmäßig auch mit dem UDS-Newsletter – Anmeldung unter https://www.uds-beratung.de/news-planer-und-errichter/
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