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Die Änderungen der Gefahrstoffverordnung gelten seit Dezember 2024. Betriebe müssen sich zügig mit den Vorgaben auseinandersetzen sowie Rechtskonformität sicherstellen; anderenfalls drohen Bußgelder. Die Anpassung bietet Gelegenheit die Arbeitsplatzsicherheit zu optimieren. Verantwortliche brauchen eine fachkundige Beratung nach § 2 Abs.16 der Gefahrstoffverordnung. Dadurch schützen sie ihre Belegschaft und beugen juristischen Folgen […]