Wer im Glashaus sitzt … Diffamierung als Geschäftsmodell der SI Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Robert Binder Berlin

Der Beruf des Rechtsanwalts gilt als ebenso traditionsreich wie ehrbar und blickt auf eine Jahrtausende währende Geschichte zurück, in der er maßgeblich zur Entwicklung unseres Rechtsstaates beigetragen hat und sich heute als eine seiner wichtigsten Säulen präsentiert. Auch wenn der Rechtsanwalt bei seiner Arbeit, im Interesse seiner Mandanten, jeden Winkelzug in Betracht zieht, setzen Recht und Gesetz ihm hierbei gesunde Grenzen. Gleichzeitig ist der Anwalt heute aber Unternehmer und steht als solcher in immer härterem Wettbewerb mit konkurrierenden Vertretern der Zunft. Akquise und Marketing zählen deshalb für den modernen Anwalt, neben seiner fachlichen Qualifikation, zu den wichtigsten Kompetenzbereichen. Dass ein ehrbarer Anwalt hier die gleiche Sorgfalt und das gleiche Rechtsverständnis walten lässt, wie vor Gericht, mag man als selbstverständlich betrachten. Die Realität zeichnet jedoch ein anderes Bild. Vielmehr nutzt eine wachsende Zahl an Anwälten jede nur erdenkliche Grauzone, bis hin zur Verletzung von Sitte, Anstand und verbreitetem Moral- und Rechtsempfinden, um Mandanten zu gewinnen und sich auf deren Kosten zu bereichern. Welche Auswüchse dies erreichen kann, demonstriert anschaulich die schon mehrere Jahre andauernde Auseinandersetzung zwischen der BBZ Verlagsgesellschaft als Betreiber verschiedener Online-Marketingportale und der Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Robert Binder Berlin.

Gelddruckmaschine Abmahnung

Zweifelhafter Berühmtheit erfreut sich seit einigen Jahren die Figur des Abmahnanwalts. Im Auftrag nicht selten dubioser Firmen oder komplett in Eigenregie haben sie sich der Jagd nach Vertragsbrüchen und Regelverstößen verschrieben, nicht etwa, um damit einen Beitrag zur Verbesserung zu leisten, sondern in erster Linie, um den verfolgten Geld abzupressen. Vom vermeintlich illegalen Download über Urheberrechtsverstöße bis hin zu unvollständigen Angeben im Impressum suchen, finden oder konstruieren sie justiziable Rechtsverstöße. Angedrohte Klagen können ihre Opfer nur gegen Zahlung nicht selten horrender Geldbußen abwenden. Hierbei steht Einschüchterung im Vordergrund. Nur selten trauen sich die ins Fadenkreuz geratenen, gegen die zum Teil sogar frei erfundenen Vorwürfe vorzugehen und geschieht dies doch einmal, sind für einen vom Haken gegangenen Fisch schnell zehn neue Köder ausgeworfen: Masse statt Klasse lautet hier das Geschäftsmodell.

Das Abmahnwesen ist jedoch nur eine „Masche“, mit der die schwarzen Schafe ihrer Zunft versuchen, die eigene Existenz zu sichern, ohne sich dabei durch besondere fachliche Qualifikation gegenüber ihren seriösen Kollegen behaupten zu müssen.

Kundenfang à la RA Robert Binder

„Klappern gehört zum Handwerk“, sagt der Volksmund. Ohne Werbung und Marketing keine Neukundengewinnung, sagt die Betriebswirtschaft. Das heißt, auch Anwälte können heute nicht mehr in Ihrer Kanzlei sitzen und still darauf warten, dass Mandanten ohne ihr Zutun auf sie zukommen. Seriöses Marketing bietet deshalb heute auch Rechtsanwälten einige erprobte Werkzeuge, potenzielle Mandanten auf sie aufmerksam zu machen und im Bedarfsfall als Neukunden zu gewinnen. Mit dem Anwaltsportal24 der BBZ Verlagsgesellschaft mbH haben zum Beispiel auch Einzelanwälte und kleine Kanzleien die Möglichkeit, sich und ihre Qualifikation online mit einem modernen und funktionalen Webauftritt im Rahmen eines erfolgreichen Web-Portals zu präsentieren und die eigene Online-Auffindbarkeit damit maßgeblich zu verbessern.

Für einen anderen Weg hat sich RA Robert Binder aus Berlin entschieden und begibt sich damit mit den beschriebenen Abmahnanwälten in beste Gesellschaft. RA Binder akquiriert Mandanten, indem er sich als engagierter Kämpfer gegen vermeintlich ungewollt geschlossene Verträge mit Dienstleistern wie der BBZ Verlagsgesellschaft. Die Grundlage hierfür bildet die gezielte Diskreditierung dieser Dienstleister. Indem RA Binder seinerseits die Beratungsleistung der BBZ Verlagsgesellschaft in verzerrender Weise als unseriösen Kundenfang darstellt konstruiert er selbst den Grund für eine von ihm empfohlene Kündigung und seine anwaltliche Unterstützung. Bildlich gesprochen behauptet RA Binder also nachdrücklich, es röche nach Feuer, um im gleichen Atemzug einen Feuerlöscher zum Kauf anzubieten.

Dabei stellt RA Binder nicht nur unsere bewährten Kommunikationsprozesse verkürzt und insgesamt inkorrekt dar, er stellt auch gängige Marketingmethoden wider besseren Wissens als rechtswidrig dar, auch wenn sich diese Behauptungen beim Blick auf geltende Rechtsprechung leicht entkräften lassen. Darüber hinaus verschweigt RA Binder bei der ungefragten Bewertung der Preisgestaltung für die Nutzung der verschiedenen Online-Portale der BBZ Verlagsgesellschaft die damit verbundenen geldwerten Leistungen, wie die Erstellung einer SEO-optimierten Micro-Website, auf deren Grundlage Unternehmen individuell in die Lage versetzt werden, ein Vielfaches der Kosten durch Neukundengewinnung an Umsatz zu generieren.

„Nicht mit uns, RA Binder!“

Die Praktiken der Abmahnanwälte und das Vorgehen von RA Robert Binder haben eines gemeinsam: Ihr Erfolg steht und fällt mit der Bereitschaft der Betroffenen, sich einschüchtern zu lassen. Anwälte, die auf diese Weise ihr Geld verdienen, wissen sehr gut, dass ihre Behauptungen einer kritischen Betrachtung selten standhalten und ihnen durch aktive Gegenwehr in aller Regel sprichwörtlich der Wind aus den Segeln genommen wird.

Die BBZ Verlagsgesellschaft mbH betreibt seit drei Jahrzehnten eine wachsende Zahl an Online-Plattformen. Als Online-Branchenbücher und Marketingportal auf Basis modular gestalteter Micro-Websites bieten sie Solo-Selbständigen sowie kleinen und kleinen mittelständischen Unternehmen eine Möglichkeit, sich professionell online zu präsentieren, ohne Kosten und Aufwand einer eigenen Website in Kauf nehmen zu müssen. Dabei bietet die BBZ Verlagsgesellschaft mit Branchenportal24, Branchenblitz und Teambusiness24 branchenoffene Plattformen, die einer bunten Vielfalt an Gewerben aus Handel und Dienstleistung die professionelle Selbstdarstellung ermöglichen und ihr Angebot online auffindbar machen. Anwaltsportal24, Steuerberaterportal24 und Handwerkerportal24 ergänzen die Plattformfamilie der BBZ Verlagsgesellschaft mbH um ein branchenorientiertes Angebot, das sich ausdrücklich an den Anforderungen und Voraussetzungen der einzelnen Berufsgruppen und deren Zielgruppen orientiert.

„In mehr als drei Jahrzehnten haben wir bewiesen, dass unser Geschäftsmodell funktioniert“, weiß Harald Gregoreck, Geschäftsführer der BBZ Verwaltungs GmbH. „Die Resonanz unserer Kunden bescheinigt uns dabei, dass sich die erforderliche Investition bezahlt macht.“ In Hinblick auf die von RA Binder konstruierten Vorwürfe stellt Gregoreck außerdem fest: „Das Vorgehen des Herrn Binder ist mehr als durchschaubar und wir hoffen, dass auch unsere Kunden erkennen, worum es ihm tatsächlich geht. Trotzdem werden wir nicht tatenlos zusehen, wie hier versucht wird, sich auf unsere Kosten zu bereichern.“

Wie wenig RA Binder selbst an die Belastbarkeit seiner Vorwürfe gegenüber der BBZ Verlagsgesellschaft glaubt, beweist die Tatsache, dass er diese bis heute nicht einmal vor Gericht verteidigt hat, sondern es jeweils auf eine Versäumnisrechnung ankommen ließ.

„Es ist offensichtlich, dass es Binder nicht darum geht, seine potenziellen Mandanten aufzuklären und vor Schaden zu schützen. Jeder Anwalt, der so denkt, wird all seine Energie einsetzen, um die Sache vor Gericht auszufechten und uns das Handwerk zu legen“, betont Gregoreck. „Aber augenscheinlich geht es RA Binder ausschließlich darum, mit unbelegten Behauptungen, Beschuldigungen und verdrehten Tatsachen Mandanten zu gewinnen.“

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