Jetzt Forschungsbudget sichern

Die Forschungszulage ist im Gegensatz zu vielen anderen Förderprogrammen eine Förderung, die rückwirkend beantragt werden kann. Und genau maximal 4 Jahre nachdem die Forschungskosten angefallen sind. Somit können Unternehmen noch bis Ende 2024 für 2020 ihre Kosten darstellen, die Forschungsleistung darlegen und mit der Anerkennung die Einreichung beim Finanzamt bis zum 31.12.2024 machen.

Die Forschungszulage ist ein noch recht junges Förderinstrument – gestartet am 1. Januar 2020. Alle F&E-Projekte von in Deutschland ansässigen steuerpflichtigen Unternehmen, die 2020 gestartet sind, sind förderfähig. Die Unternehmensgröße und Branche spielen für die Forschungszulage keine Rolle. Es geht in erster Linie um den Innovationsgehalt der durchgeführten Forschung, um die Dokumentation der Forschungsschritte und die angefallenen tatsächlichen Projektkosten. Gefördert werden Projekte nur, wenn sie nach dem Jahr 2019 gestartet wurden. Die Forschung kann 2020 begonnen, fehlgeschlagen, abgeschlossen oder in der Planung gewesen sein.

Der Zeitplan für Unternehmen ist knapp bemessen. Denn das zweistufige Verfahren besteht aus der Antragsprüfung durch die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) und die Einreichung der positiven Bescheinigung beim zuständigen Finanzamt. Die BSFZ braucht circa zwei bis drei Monate zur Prüfung des Antrags. Bei einer Ablehnung wäre ein Einspruch möglich. Erst mit dem positiven Bescheid von der BSFZ muss bis zum 31.12.2024 beim Finanzamt der Antrag eingereicht werden.

Was gilt es noch zu beachten? Die Forschungszulage wurde im Jahr ihrer Einführung bereits verändert. Daher muss der exakte Zeitraum dahingehend berücksichtigt werden, dass vom 1.1.2020 bis zum 30.6.2020 die maximale Forschungszulage 500.000 Euro betrug. Anschließend wurde die jährliche Forschungszulage auf bis zu 1 Mio. Euro angehoben. Für 2020 bedeutet das, dass bei nicht Beantragung eine steuerliche Forschungsförderung von bis zu 1 Mio. Euro verloren geht.

Welche Forschung hat Chancen auf die Forschungszulage? Generell muss das Projekt entweder zur Grundlagenforschung, industriellen oder experimentellen Forschung zugeordnet werden können. Darüber hinaus geht es um die Darstellung der Aspekte: Neuheit, Kreativität, Ungewissheit bzw. technisches Risiko, systematische Vorgehensweise und Reproduzierbarkeit. Im Rahmen der durchgeführten Forschung müssen spezifische Entwicklungstätigkeiten wie beispielsweise Versuchsdurchführung, Änderung von Prototypen wegen Fehlschlägen, Simulationen, Messaufbauten, Musterbau, Materialanpassungen etc. deutlich werden. Ziele und Ergebnisse analytisch dargestellt und eingeordnet werden.

INNOMAGIC hat in den vergangenen Jahren mehr als 150 Unternehmen zur Forschungszulage beraten. Wir sind insbesondere auf die Branchen IT, Maschinenbau, Sicherheit, Ingenieurwesen, Technik und Biotechnologie spezialisiert.

Über die INNOMAGIC Deutschland GmbH

Wir beraten Unternehmen in Deutschland zur neuen Forschungszulage. Informationen zur Forschungszulage und der steuerlichen Forschungsförderung finden Sie auf unserer Homepage www.forschungszulage.de.

Unsere Kompetenzen richten sich auf die Antragstellung, Forschungsdokumentation und den Gesamtprozess des zweistufigen Antragsverfahrens. Wir verfügen über mehrjährige Kompetenz mit der Forschungszulage. Robert Schwertner, Gründer und Geschäftsführer von INNOMAGIC hält regelmäßig Webinare und Schulungen zur Forschungszulage und zählt zu den Experten auf dem Gebiet der steuerlichen Forschungsförderung im DACH-Raum. Gerne beantworten wir Ihre Fragen zur Forschungszulage. Wir freuen uns auf Sie und die innovativen kleinen und großen Forschungsprojekte.

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