Neuer Bisphenol A-Grenzwert für Trinkwasser

Trinkwasser ist in Deutschland ein hoch qualitatives und sehr streng kontrolliertes Lebensmittel. Nun legt eine, im vorigen Jahr neu gefasste, Trinkwasserverordnung zusätzlich einen Grenzwert für die verbreitete Substanz Bisphenol A fest. Sie wird bei der Herstellung von Kunststoffen und -harzen verwendet. TÜV SÜD informiert, welche neuen Regelungen jetzt für Bisphenol A gelten und warum auch Lebensmittelunternehmer und Food-Start-ups sich damit beschäftigen sollten.

Die neu gefasste Trinkwasserverordnung regelt in Deutschland alle Belange rund um das Trinkwasser wie seine Beschaffenheit, Behandlungsverfahren, Transporte sowie die Pflichten der Wasserversorger und Überwachungsbehörden. Ebenso enthält sie strenge Grenzwerte für eine ganze Reihe von Stoffgruppen. Diese gelten für jegliches Wasser, das den Wasserhahn erreicht – egal ob es zum Trinken, Kochen, Duschen oder Blumengießen verwendet wird. Mit der Aktualisierung der Trinkwasserverordnung gilt seit dem 12. Januar 2024 ein 20-mal geringerer Grenzwert für Bisphenol A, das als Industriechemikalie eingesetzt wird, als vorher.

Was ist Bisphenol A?
Bisphenol A ist ein chemischer Stoff, der als Rohstoff für Epoxidharze und Kunststoffe verarbeitet wird. Da dieser Stoff nach aktuellen Forschungsergebnissen schädliche Auswirkungen auf das Immun- und Hormonsystem haben kann, wurde seine zulässige Menge im Trinkwasser vom Gesetzgeber deutlich eingeschränkt. Bisphenol A ist in Konsumgütern wie Smartphones, Trinkflaschen, Plastikgeschirr, Farben, Beschichtungen sowie Klebstoffen von Lebensmittelverpackungen enthalten.

Wie kommt Bisphenol A in den menschlichen Körper?
Die Aufnahme von Bisphenol A in den menschlichen Körper erfolgt durch Lebensmittel und Trinkwasser, aber auch über Luft, Staub und Direktkontakt mit Kunststoffen. In das Trinkwasser gelangt der Schadstoff aus Materialien, die zur Trinkwasserspeicherung bzw. -verteilung verwendet werden und Epoxidharze enthalten. Solche Harze werden oft als Beschichtungsmittel für Speicherbehälter oder zur Sanierung alter Trinkwasserleitungen verwendet. In allen Bevölkerungsgruppen stellt die Ernährung die Hauptquelle der Bisphenol A-Aufnahme dar. Neben der Aufnahme durch das Trinkwasser sind auch innenbeschichtete Lebensmitteldosen für den Eintrag des Schadstoffes in den menschlichen Körper verantwortlich.

Pflicht für Lebensmittelunternehmer
Bis zur Wasseruhr eines Gebäudes sind die Wasserversorger in der Pflicht, gesetzliche Anforderungen an die Trinkwassersicherheit zu gewährleisten. Danach geht die Verantwortung auf die Person oder das Unternehmen über, die das Trinkwasser nutzt, so auch auf Lebensmittelunternehmer. Durch intakte Wasserleitungen und angemessene Maßnahmen haben sie für eine gesetzeskonforme Qualität des Trinkwassers zu sorgen. Zu diesen Maßnahmen gehört, dass die Unternehmen gesetzlich verpflichtend sind, das bei ihnen verwendete Wasser auch regelmäßig auf Bisphenol A analysieren zu lassen.

Wichtig für Food-Start-ups
Die neuen rechtlichen Anforderungen für Untersuchungspflichten bei Trinkwasser sind auch für kleine Unternehmen und Start-ups relevant. „Auch innovative Neustarter in der Lebensmittelbranche sollten die gesetzlichen Anforderungen nicht unterschätzen und die Untersuchungspläne konsequent auf die neuen Bestimmungen ausrichten“, betont Dr. Andreas Daxenberger, Lebensmittelexperte bei TÜV SÜD. „Denn in den kommenden Jahren werden zeitlich versetzt auch die bestehenden Grenzwerte für Arsen, Blei und Chrom abgesenkt.“

Über die TÜV SÜD AG

Im Jahr 1866 als Dampfkesselrevisionsverein gegründet, ist TÜV SÜD heute ein weltweit tätiges Unternehmen. Mehr als 26.000 Mitarbeiter sorgen an über 1.000 Standorten in rund 50 Ländern für die Optimierung von Technik, Systemen und Know-how. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag dazu, technische Innovationen wie Industrie 4.0, autonomes Fahren oder Erneuerbare Energien sicher und zuverlässig zu machen. tuvsud.com/de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

TÜV SÜD AG
Westendstraße 199
80686 München
Telefon: +49 (89) 5791-0
Telefax: +49 (89) 5791-1551
http://www.tuvsud.com/de

Ansprechpartner:
Laura Albrecht
Unternehmenskommunikation / Corporate Communications
Telefon: +49 (89) 5791-2935
E-Mail: laura.albrecht@tuvsud.com
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel