Was sich beim neuen Energiesteuergesetz 2024 ändert

Es sind nur fünf Zeilen auf einer Seite des Bundesgesetzblattes in der Ausgabe vom 15. Dezember 2023. Die Auswirkungen indes für die KWK-Branche werden groß sein.
Denn in diesen wenigen Zeilen teilt das Bundesministerium der Finanzen mit, dass zum 31.12.2023 die Freistellungsanzeige für die vollständige Steuerentlastung für den Brennstoff-/Kraftstoffeinsatz in KWK-Anlagen ausgelaufen ist.

Zum 01.01.2024 traten erhebliche Anpassungen bei der Energiesteuer in Kraft. Eine vollständige Steuerentlastung gemäß § 53a Abs. 6 EnergieStG für den in KWK-Anlagen eingesetzten Brenn- bzw. Kraftstoff ist zum 31.12.2023 ausgelaufen und kann demnach seit dem 01.01.2024 nicht mehr gewährt werden.

Lassen Sie sich komplett auf den neuesten Stand bringen und nutzen Sie hierfür die von BHKW-Consult und dem BHKW-Infozentrum angebotenen ganztägigen Online-Intensivseminare zum Energiesteuergesetz und dem Stromsteuergesetz.

Diese finden am 25.03.2024 (Energiesteuer) sowie am 26.03.2024 (Stromsteuer) statt.

Hinweisen wollen wir außerdem auf die Veranstaltungsreihe zum neuen Gebäudeenergiegesetz. Das ganztägige Online-Seminar „Gebäudeenergiegesetz heute und morgen“ findet am 12. März 2024 statt.

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Marktanalysen werden im BHKW erstellt. So wird im Frühjahr 2024 die aktualisierte Version der "BHKW-Kenndaten 2024/25" zur Verfügung stehen.

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