Staatliche und regionale Förderungen für Startups: Überblick und Tipps.

Innovative Idee: Und wer bezahlt das jetzt?

Viele träumen von der beruflichen Unabhängigkeit und der Selbstverwirklichung durch ein eigenes Unternehmen. Nicht zuletzt ist das Gründen eines Start-ups durch Erfolgsgeschichten wie Personio oder Celonis auch in Deutschland ein attraktiver beruflicher Weg. Dabei ist eine solide Finanzierung während der Gründungsphase essenziell, um die Geschäftsidee erfolgreich umzusetzen.
Die begrenzten finanziellen Ressourcen stellen jedoch eine häufige Herausforderung dar und bereiten vielen Gründern Kopfzerbrechen. Es wird deutlich, dass allein eine innovative Idee keine Garantie für eine erfolgreiche Unternehmensgründung darstellt.

Startups: Welche finanziellen Förderungen gibt es?

Und damit beginnt für die neuen Gründer die Suche nach Fremdkapital. Dies gestaltet sich oftmals schwierig, denn: Potenzielle Investoren zögern häufig aufgrund des hohen Insolvenzrisikos und der möglichen vollständigen Kapitalverluste.
Aus diesem Grund wurden verschiedene Fördermittelprogramme auf Länder-, Bundes- und EU-Ebene eingeführt, die darauf abzielen, Start-ups finanziell zu unterstützen und die ersten Überlebensjahre der Unternehmen zu sichern.

Beispiele hierfür sind Programme auf Landesebene wie „Gründung innovativ“ des Bundeslandes Brandenburg, bundesweite Initiativen wie „KMU innovativ“  oder das europäische Förderprogramm „Horizon Europa „. Neben diesen genannten gibt es zahlreiche weitere Fördermittelprogramme, von denen eine begrenzte Auswahl in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt ist.

Fördermittel-Herausforderungen: Ressourcenknappheit, Unsicherheit und Branchenabhängigkeit

Ein übergreifendes Problem bei den meisten dieser Programme besteht jedoch darin: Die Anzahl der eingereichten Fördermittel-Anträge übersteigt bei Weitem die begrenzt vorhandenen Fördermittel!

Dies führt zu anspruchsvollen und stark umkämpften Auswahl- oder Losverfahren, bei denen selbst vielversprechende Projekte und innovative Ideen oft nicht zum Zug kommen. Zudem bieten die meisten Förderprogramme weder Rechtsanspruch noch Planungssicherheit. Diese Unsicherheiten wurden insbesondere durch die Ende 2023 verhängte Haushaltssperre der Bundesregierung deutlich, welche eine sofortige Aussetzung sämtlicher Förderprogramme zur Folge hatte.

Hinzu kommt, dass viele der Programme branchenabhängig sind und je nach Programm unterschiedliche Kostenanteile (Personalkosten, Anlagen- und Sachmittelkosten, Coachings, etc.) gefördert werden. Ein komplexes Geflecht von Herausforderungen und oft übersehbaren Fallstricken macht die Suche nach Finanzierungsmöglichkeiten zu einer anspruchsvollen Aufgabe, die einem Glücksspiel ähneln.

Forschungszulage und Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand

Es existieren jedoch zwei weitere Fördermittelprogramme, welche für Startups besonders interessant sein können: das zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) und die Forschungszulage. Diese technologie- und branchenübergreifenden Förderinitiativen eignen sich besonders zur Unterstützung innovativer Forschungs- und Entwicklungsprojekte von deutschen klein- und mittelständischen Unternehmen (KMU).

ZIM

Das ZIM berücksichtigt dabei Unternehmen bis 500 Mitarbeiter und höchstens 50 Mio. € Jahresumsatz. Hierbei können sowohl innovative einzelbetriebliche Projekte, Kooperationsprojekte, Durchführbarkeitsstudien zur Realisierung von Innovationsvorhaben als auch Leistungen zur Markteinführung (Innovationsberatung, Patentierung etc.) gefördert werden. Startups als KMU und häufig geringen Jahresumsätzen können also vom ZIM profitieren, sofern sie die Gründung schon abgeschlossen haben. Hierbei gilt allerdings nicht die Eintragung ins Handelsregister, sondern der schon generierte Umsatz durch eigene Produkte oder Dienstleistungen. Die förderfähigen Personal- und Auftragskosten liegen bei max. 550.000 € und 25 – 60 % Fördersatz pro Unternehmen. Dabei können Forschungseinrichtungen zwar nicht allein, aber in einem Kooperationsprojekt mit 100 % der zuwendungsfähigen Kosten gefördert werden. Rechtsanspruch hingegen gibt es beim ZIM nicht. Wichtig ist auch, dass das ZIM unbedingt vor dem Projektstart beantragt werden muss!

Forschungszulage

Die Forschungszulage wurde zum 01.01.2020 in Deutschland eingeführt. Förderberechtigt sind dabei alle steuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland, unabhängig von ihrer Größe oder Branche. Die Anträge auf Forschungszulage können zudem bis zu vier Jahre rückwirkend gestellt werden. Der Fördersatz beträgt für alle Anspruchsberechtigten 25% der Bemessungsgrundlage. Es können sowohl die vollen Personalkosten aus eigenbetrieblicher Forschung als auch 60 % der Gesamtkosten einer Auftragsforschung angesetzt werden, wobei auch hier ein Fördersatz von 25% gilt. Demzufolge ergibt sich für externe Auftragsforschung ein effektiver Fördersatz von 15%. Auf diese Weise haben auch Startups die Möglichkeit, von der Forschungszulage zu profitieren. Forschungseinrichtungen können zwar keine Forschungszulage beantragen, allerdings als Auftragnehmer fungieren, wodurch der Auftraggeber die Forschungszulage wiederrum als Auftragsforschung beantragen kann.

Im Gegensatz zum ZIM gibt es für die Forschungszulage einen klaren Rechtsanspruch, sobald der Bescheid von der Bescheinigungsstelle bewilligt wurde – planbar, flexibel bis zu 4 Jahre rückwirkend beantragbar, thematisch offen sowie mit bis zu 4 Mio. € Bemessungsgrundlage jährlich! Ab 2024 soll die Bemessungsgrundlage im Rahmen des Wachstums-Chancen-Gesetzes sogar auf 12 Mio. € verdreifacht und der Fördersatz für KMU auf 35% angehoben werden!

Für Startups besonders interessant: Durch die Neuregelung  vom 25.06.2021 sowie der Ergänzung im BMF-Schreiben vom 07.02.2023  wurde die Definition von verbundenen Unternehmen (z. B. ein Startup mit Business Angel oder strategischen Investor) geändert, sodass die Beantragung der Forschungszulage deutlich vereinfacht und noch attraktiver wurde. Als steuerliche Förderung kann die Forschungszulage demnach auch ausgezahlt werden, wenn sie den festgesetzten Steuerbetrag übersteigt – eine Option, die insbesondere für junge Startups von großer Bedeutung ist.

In der folgenden Liste haben wir für Sie eine exklusive Auswahl an Förderprogrammen der Bundesländer für Start-ups zusammengestellt. Für jede Region sind folgende Informationen verfügbar: Förderprogramm, Wer wird gefördert, Was wird gefördert, Fördersatz.

FördersatzBaden-Württemberg:

Junge Innovatoren Gefördert wird nicht die Existenzgründung als solche, sondern die in der Obhut der Hochschule, Forschungseinrichtung oder der Akademie erfolgende gezielte Vorbereitung hierauf. Personalaufwand für die Beschäftigung von Existenz Gründerinnen in Höhe einer halben Vergütung, Strategiepauschale Coach max. 12 Monate.

Bayern:

Start?Zuschuss! Technologieorientierte Startups (max. 2 Jahre) mit zukunftsfähigem Geschäftsmodell im Bereich DigitalisierungPersonalkosten, Miete, Markteinführung, Forschung & Entwicklung, für max. 1 Jahr. Max. 50 % der förderfähigen Ausgaben jedoch nicht mehr als 36.000 € im Rahmen der De-minimis Verordnung.

Berlin:

Startup Stipendium Vorhaben von Gründerzentren & Inkubatoren mit FuE Schwerpunkt mit schon entwickelten Prototypen oder prototypähnlichen VerfahrenStipendium, 6 bis max. 36 MonateMax. 2.500 € / Monat.

Brandenburg:

Gründung innovativ Innovativ und sozial-innovativ ausgerichtete, kleine Unternehmen (einschl. freie Berufe) in den ersten 3 Jahren nach GründungAnschaffungs- und Herstellungskosten Maschinen und Anlagen, technische Beratungs- und Entwicklungsleistungen, Personalkosten. Max. 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, 25.000 Euro bis max. 150.000 €.

Bremen:

Startup Förderung Bremen Hoch innovative (High- und Deeptech) Startups mit Sitz in Bremen, die nicht älter als fünf Jahre sind und ihren Prototypen weiterentwickeln und zur Marktreife bringen möchtenPersonalkosten, Investitionskosten, Marketing, Coaching- und Beratungsleistungen, Gemeinkosten (7 % auf alle Kostenpositionen). Bis zu 150.000 Euro pro Gründungsvorhaben, Zeitraum max. 24 Monate.

Hamburg:

InnoFounder Gründungsteams (max. 3 Personen) mit Schwerpunkt Digital und NachhaltigkeitLebensunterhalt und alle mit dem Gründungs-vorhaben verbundenen Ausgaben, für max. 18 Monate. 45.000 bis max. 75.000 € bzw. 2.500 €/Monat/Person bei Vollzeittätigkeit.

Hessen:

Hessen Ideen HochschülerInnen & HochschulabsolventInnen mit innovativer, wissensbasierter Gründungsidee. Für 6 Monate Stipendium, Coaching & Qualifizierungsprogramm.

Zwei Elemente:
a) finanzielle Förderung von bis zu 2.500€/Monat
b) begleitenden Akzelerator-Programm

Mecklenburg-Vorpommern:

Gründerstipendium Startups nach Gründung:
a) mit neuartiger, technologiebasierter Dienstleistung
b) mit Alleinstellungsmerkmal

Technische Produkt- oder Prozess-innovationPersönlicher Lebensunterhalt, bis zu 18 Monate1.200 €/Monat, Promotion oder Kinder erhöhen die Förderung.

Niedersachsen:

Gründerstipendium Innovative, digitale oder wissensorientierte Existenzgründungen in Niedersachsen. Lebensunterhalt und Ausgaben rund um die Gründung, max. 10 Monate

a) 2.200 € monatlich für Gründende mit abgeschlossenem Studium oder Ausbildung
b) 1.100 € monatlich für Gründende während des Studiums, in Ausbildung, bzw. ohne einen Abschluss.

Nordrhein-Westfalen:

Gründerstipendium Startup (max. 3 Personen) in der Anfangsphase (max. 1 Jahr alt) mit innovativer Idee mit Alleinstellungsmerkmal. Privater Lebensunterhalt, Coaching von akkreditierten Gründungsnetzwerken zur Gründungsbegleitung1.200 € pro Monat/Person, Laufzeit max. 1 Jahr.

Rheinland-Pfalz:

Startup Innovativ 2023 Innovative, nicht-technologische Gründungen (max. 3 Jahre alt), z. B. neuartige Produkt-, Dienstleistungs-, Prozess-, Organisations- und MarketingkonzepteProjektbezogene Ausgaben wie bspw. Personal, Entwicklung von Prototypen, Maschinen, EDV-Technik, technische Beratungs- und Entwicklungsleistungen, Fort- und Weiterbildung von Mitarbeitern etc. Bis zu 75 % der förderbaren Kosten zwischen min.
10.000 bis max. 100.000 € je.

Sachsen-Anhalt:

ego-Start Existenzgründer & Unternehmensnachfolger mit hochinnovativen Vorhaben. Zuschuss für Coachingleistungen, GründerstipendiumCoaching: 540 €/Tag (max. 10 Tage). Stipendium: 2.000 €/Monat, max. 18 Monate.

Schleswig-Holstein:
 
Gründungsstipendium Schleswig-Holstein
 
Meistergründungsprämie Schleswig-Holstein Gründungsstipendium:
a) Hochschulabsolventen (maximal 10 Jahre seit Bachelor-Abschluss),
b) Studierende und Einzelpersonen mit abgeschlossener Ausbildung als Teil eines Gründungsteams (mit max. 3 Mitglieder)
 
Meistergründungsprämie:
Handwerksmeisterinnen und -meister in Schleswig-Holstein, die erstmals ein Handwerksunternehmen gründen oder übernehmen möchten.Gründungsstipendium:
Innovative Gründungsideen in der Pre-Seed-Phase, vorzugsweise in Technologie, Wissen oder Nachhaltigkeit. Basisförderung 7.500 Euro, Arbeitsplatz- bzw. Ausbildungsplatzförderung 2.500 Euro, Voraussetzung ist die Schaffung und Besetzung eines Ausbildungs- oder Arbeitsplatzes für mindestens 12 Monate.

Gründungsstipendium:
Hochschulabsolventen: monatlicher Zuschuss von 1.750 Euro
über acht bis zwölf Monate, Studierende: monatlich 800 Euro.
200 Euro Zuschuss für Rechtsanwalts-, Notar- oder Gerichtskosten im Rahmen der Gründung.
200 Euro pro Person für steuerliche Beratung.
Zuschuss für Sach- und Investitionskosten bis zu 7.500 Euro, z.B. für Prototypenentwicklung und Markenaufbau.

Thüringen:

Existenzgründungpass & Gründungsprämie
Natürliche Personen, die eine Existenzgründung oder Betriebsübernahme beabsichtigen und noch nicht selbständig sind.
 
Gründungsprämie:
Gründungsvorhaben muss innovationsbasiert und in Thüringen geplant sein. Fester monatlicher Zuschuss, variiert zwischen 2.500 und 3.500 Euro, bis zu sechs Monate nach Gründung und maximal für zwölf Monate.

Existenzgründungspass: Der Pass finanziert steuerliche, rechtliche oder notarielle Beratungen, Marketing- und Technologie-unterstützung, Seminarteilnahme, Gruppenberatungen oder die Nutzung eines Coworking Space. Lebensunterhalt während der VorgründungsphaseExistenzgründungspass: Neugründung: 1.580 Euro, Unternehmens-übernahme: 2.210 Euro
 
Zusätzliche Abhilfe kann die Förderung unternehmerischen Know-hows vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sein. Das BAFA bezuschusst in diesem Rahmen Beratungen für Jungunternehmen, Bestandsunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Länderspezifische Fördermittelprogramme sind jedoch meist – aufgrund höherer Fördersummen – weitaus interessanter.

Sie haben noch Fragen?

Kontaktieren Sie gerne die Experten bei Busuttil & Company. Wir beraten Sie individuell zu Ihren spezifischen Anforderungen und Prüfen Ihre Projekte auf Förderfähigkeit. Busuttil & Company sichert Ihrem Unternehmen staatliche Förderungen, die sonst ungenutzt verfallen.

Über die Busuttil & Company GmbH

Busuttil & Company GmbH ist eine Fördermittelberatung, spezialisiert auf die steuerliche Forschungszulage. Ihr Gründer Dr. Markus Busuttil ist ein führender Experte auf dem Gebiet der steuerlichen Forschungsförderung und blickt auf über acht Jahre Erfahrung in diesem Bereich zurück. Der promovierte Ingenieur leitet ein kleines Team von Spezialisten und berät überwiegend mittelständische Unternehmen in Deutschland zur steuerlichen Forschungszulage.

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