Zahlungskarten per App oder Fax sperren

Wer nur eingeschränkt sprechen oder hören kann, ist im Alltag oftmals benachteiligt. Vermeintlich einfache Dinge, wie zum Beispiel ein Telefonat, sind schwer möglich. Gerade bei Verlust oder Diebstahl von Zahlungskarten ist eine sofortige Reaktion wichtig, um finanzielle Schäden zu vermeiden. Wie können Sprach- und Hörgeschädigte einen Kartenverlust schnell und zuverlässig melden? Ein besonderer Service bietet Hilfe: girocards und Kreditkarten können auch per Faxformular gesperrt werden. Die Faxnummer lautet ebenso wie der telefonische Sperr-Notruf 116 116*. Entsprechende Vorlagen sind auf www.kartensicherheit.de unter dem Menüpunkt „Kartensperrung“ kostenfrei erhältlich. Alternativ steht die Sperr-App 116 116 zur Verfügung: Hier können die Daten der Zahlungskarten sicher gespeichert und girocards direkt aus der App gesperrt werden, sofern das teilnehmende Institut Zugang durch diese Applikation gewährt. Viele Banken und Sparkassen bieten auch die Möglichkeit einer Kartensperrung über das Online-Banking.

* Der Service des Sperr-Notrufs ist kostenlos. Auch der Anruf bei der 116 116 aus dem deutschen Festnetz ist gebührenfrei. Aus dem Mobilnetz und aus dem Ausland können Gebühren anfallen. Sollte der Sperr-Notruf in seltenen Fällen aus dem Ausland nicht erreicht werden können, gibt es alternativ die Rufnummer +49 (0) 30 40504050.

Weitere Tipps zum richtigen Umgang mit Karte und PIN hat die EURO Kartensysteme GmbH in Zusammenarbeit mit der Deutschen Kreditwirtschaft im Internetportal www.kartensicherheit.de zusammengestellt. Hier finden Verbraucher:innen viele interessante Informationen zu bargeldlosen Zahlungsmitteln und einen SOS-Infopass mit den wichtigsten Sperrnummern für den Notfall als Download.

 

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