Konsequente Entfesselung der SPRIND

Mit der Agentur für Sprunginnovationen Deutsch­land (SPRIND) wurde 2019 eine Einrichtung geschaffen, die das bestehende F&I-Fördersystem um eine spezifisch auf die Förderung von Sprungin­novationen ausgerichtete Komponente ergänzt. In­folge enger Vorschriften und Kontrollmechanismen gelingt es der SPRIND allerdings bei Weitem nicht, ihr Po­tenzial auszuschöpfen. Infolge der engen Vorgaben und der daraus resultie­renden administrativen und juristischen Restriktionen verliert die SPRIND nicht nur kostbare Zeit, sondern auch aussichtsreiche Kandidaten für ihre Projekte.

Der Politik sind die offensichtlichen Konstrukti­onsfehler durchaus bewusst. Entsprechend einigten sich die Regierungsparteien bereits in ihrem Koa­litionsvertrag darauf, die Spielräume der SPRIND umfassend zu erweitern. Mit dem im Juli 2023 vom Kabinett beschlossenen Entwurf zum SPRIND-Frei­heitsgesetz hat die Bundesregierung nun konkreti­siert, wie sie mehr Raum für Flexibilität schaffen und somit weiteres Potenzial der SPRIND heben will.

Die Expertenkommission begrüßt den Entwurf zum SPRIND-Freiheitsgesetz. Ein erster Blick zeigt, dass vieles in die gewünschte Richtung läuft. Allerdings gibt es im Detail weiterhin Anlass zur Sorge. Die Ex­pertenkommission fordert Bundesregierung und Bun­destag daher nachdrücklich auf, an wichtigen Stellen Nachbesserungen vorzunehmen und mit der konse­quenten Entfesselung der SPRIND im In- und Aus­land ein Zeichen für eine agile F&I-Politik zu setzen.

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