Der Politik sind die offensichtlichen Konstruktionsfehler durchaus bewusst. Entsprechend einigten sich die Regierungsparteien bereits in ihrem Koalitionsvertrag darauf, die Spielräume der SPRIND umfassend zu erweitern. Mit dem im Juli 2023 vom Kabinett beschlossenen Entwurf zum SPRIND-Freiheitsgesetz hat die Bundesregierung nun konkretisiert, wie sie mehr Raum für Flexibilität schaffen und somit weiteres Potenzial der SPRIND heben will.
Die Expertenkommission begrüßt den Entwurf zum SPRIND-Freiheitsgesetz. Ein erster Blick zeigt, dass vieles in die gewünschte Richtung läuft. Allerdings gibt es im Detail weiterhin Anlass zur Sorge. Die Expertenkommission fordert Bundesregierung und Bundestag daher nachdrücklich auf, an wichtigen Stellen Nachbesserungen vorzunehmen und mit der konsequenten Entfesselung der SPRIND im In- und Ausland ein Zeichen für eine agile F&I-Politik zu setzen.
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