Die neue Verordnung sieht erstmals eine verpflichtende unabhängige Prüfung von bestimmten Hochrisikomaschinen vor, bevor sie in der Europäischen Union auf den Markt gebracht werden dürfen. Dies gilt zum Beispiel für Maschinen mit KI-basierten Sicherheitsbauteilen wie Industrieroboter oder auch klassische Fahrzeughebebühnen. „Verpflichtende unabhängige Prüfungen für Hochrisikomaschinen sind überfällig, da viele dieser Produkte trotz einer CE-Kennzeichnung nicht die in der EU geltenden Anforderungen für Sicherheit und Gesundheitsschutz erfüllen“, sagt Bühler. Aus Sicht des TÜV-Verbands hätte eine verpflichtende Prüfung durch unabhängige Stellen für weitere Produkte mit einem besonders hohen Risiko wie Kettensägen, Fahrtreppen oder bestimmte Fördermaschinen zum Heben und Transport von Personen und Lasten eingeführt werden müssen. Offizielle Unfallstatistiken bestätigen diese Sichtweise.
Positiv sieht der TÜV-Verband, dass die Mitgliedsländer künftig Daten über Unfälle mit Maschinenprodukten sammeln und an die EU-Kommission übermitteln müssen. Bisher fehlt es an einer Datengrundlage in der Union, um ein umfassendes Bild vom Gefahrenpotential bestimmter Maschinen zu erhalten. „In die Liste der Hochrisikomaschinen können in Zukunft weitere Produkte aufgenommen werden, wenn sich neue Erkenntnisse aus dem Unfallgeschehen ergeben oder der technologische Fortschritt das notwendig macht“, sagt Bühler. „Grundsätzlich sollten alle Maschinen, die ein hohes Risiko für Leib, Leben und Gesundheit der Nutzenden bergen, von einer unabhängigen Stelle vorab geprüft werden.“
Mit Blick auf den zunehmenden Einsatz Künstlicher Intelligenz ist ergänzend eine zügige Verabschiedung der geplanten KI-Verordnung auf EU-Ebene notwendig. „Die KI-Verordnung wird zusätzliche Anforderungen in Bezug auf die Qualität der Trainingsdatensätze, der Robustheit des KI-Systems oder der Transparenz des KI-Einsatzes festlegen, um die Sicherheit KI-basierter Maschinen zu gewährleisten“, sagt Bühler.
Der Verabschiedung der neuen Maschinenverordnung ging ein mehrjähriger Verhandlungsprozess zwischen der EU-Kommission, dem EU-Parlament und den Mitgliedsstaaten voraus. Die neue EU-Verordnung ersetzt die seit 2006 gültige Maschinenrichtlinie. Der Gesetzgeber reagiert damit auf die voranschreitende Digitalisierung und Vernetzung des Maschinensektors im Internet der Dinge, die zunehmende Verbreitung Künstlicher Intelligenz und die zunehmende Automatisierung der Produktion. Die neue Verordnung tritt offiziell in Kraft, sobald sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht wird.
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