Angesichts der großen Bedeutung solcher Anwendungen stimmt sich die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz) in diesen Fragen ab. Die Anwendung ChatGPT ist Gegenstand einer in der Datenschutzkonferenz koordinierten datenschutzrechtlichen Prüfung.
Der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI), Dr. Lutz Hasse schließt sich den Fragestellungen an, wie mit personenbezogenen Daten der Nutzer oder Dritter umgegangen wird. Wer speichere sie, zu welchem Zweck und wie lange? Um jedoch eine eigene datenschutzrechtliche Beurteilung vornehmen zu können, sind weitergehende Informationen – beispielsweise zu den Datenquellen oder zu den Algorithmen hinter der automatisierten Datenverarbeitung und zur Weitergabe an Dritte mit kommerziellen Interessen – erforderlich und dementsprechend bei OpenAI einzuholen. Ein solches Vorgehen ist ein Gebot der Rechtsstaatlichkeit, voreilige Einschätzungen würden der Bedeutung der Fragestellungen nicht ausreichend Rechnung tragen. In der koordinierten Prüfung werden im ersten Schritt die nötigen Informationen eingeholt und gemeinsam ausgewertet. Zu laufenden Verfahren kann sich der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI) daher noch nicht mit einer datenschutzrechtlichen Bewertung äußern.
OpenAI hat nun in Italien eine Frist, Gegenmaßnahmen zu präsentieren. Danach droht eine Strafe von bis zu 20 Millionen Euro oder über vier Prozent des weltweiten Umsatzes des Unternehmens. Ende des Monats wissen wir hoffentlich mehr!
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