Im Juli 2022 machte die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) eine Umfrage zur Forschungszulage. Der DIHK-Fragebogen umfasste sechs Fragen. Es ging um die Bekanntheit und die Inanspruchnahme der steuerlichen Forschungsförderung. Daran nahmen knapp 600 Unternehmen teil. Unter den Studienteilnehmern haben insgesamt 61 Prozent bereits die Förderung beantragt oder planen dies zu tun. Und so antworteten die teilnehmenden Unternehmen.
Bekanntheit der Forschungszulage ist mit 56 Prozent noch ausbaufähig, so die Studienautoren. Insbesondere Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeiter kennen die Forschungszulage, während kleine Unternehmen sich noch wenig über diese Förderung informiert haben. Was sind mögliche Hemmnisse? Laut Studienautoren fehle eine schärfere Abgrenzung zu bestehenden Förderprogrammen. Auch das zweistufige Verfahren schrecke eher ab, als das es zur Bewerbung motiviert. Besonders in Krisenzeiten, wenn forschende Unternehmen zeitnah auf finanzielle Mittel angewiesen sind, empfinden die befragten Unternehmen das 2-stufige Verfahren als zu zeitaufwendig und langwierig. Jedes fünfte Unternehmen bewertet das Antragsverfahren als “sehr bürokratisch”.
Kritisch hinterfragt werden kann die Forschungszulage dahingehend, dass viele Unternehmen eher in Kooperation mit Forschungseinrichtungen und Hochschulen an ganz konkreten Projekten forschen und somit keine eigene F&E-Abteilung haben. Die Projektförderung ist innerhalb der steuerlichen Forschungszulage nur mit einem geringen Anteil möglich, während andere Programme die Projektförderung großzügiger unterstützen. Darüber hinaus schlagen die befragten Unternehmen vor, dass die generelle Förderung höher ausfallen müsse und dass neben den Personalkosten auch Sachkosten eine Rolle spielen sollten. Somit könnten der bürokratische Mehraufwand und die Unsicherheit auf Erfolg kompensiert werden.
Überaus attraktiv ist für Unternehmen der Case, wenn ihr Forschungsprojekt von der Bescheinigungsstelle Forschungszulage anerkannt wird. Denn dann kann diese Bestätigung ein Türöffner zu weiteren Förderungen sein und zu einer größeren Öffentlichkeit beitragen. Die Anerkennung ist wie ein staatliches Innovations-Zertifikat, schafft Vertrauen und wirkt nachhaltig, zum Beispiel bei der Suche nach Investoren. Dieser Effekt ist nicht einfach zu messen, da die Forschungszulage noch recht jung ist. Sowohl die F&E-Kostensenkung – selbst wenn kein Gewinn erzielt wird – als auch die Möglichkeiten zur Ausweitung der bisherigen F&E-Maßnahmen sehen die befragten Unternehmen als Vorteil der steuerlichen Forschungszulage.
Seit der Einführung der Forschungszulage sind im Zeitraum vom 2. Januar 2020 bis zum 31. Januar 2022 insgesamt 5.504 Anträge mit 7.838 FuE-Vorhaben bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage eingegangen. In den ersten sechs Jahren, von 2020 bis 2026, können beantragende Unternehmen einen jährlichen Steuerbonus von maximal 1 Mio. Euro geltend machen bzw. 25 Prozent von 4 Mio. Euro Personalkosten. Und während bei anderen Förderprogrammen die Mittel ausgeschöpft waren/sind, gibt es bei der steuerlichen Forschungszulage keinen Budgetdeckel.
Wir beraten steuerpflichtige Unternehmen in Deutschland ausschließlich zur neuen Forschungszulage und haben eigene Experten für die Hauptkategorien. Informationen zur Forschungszulage und der steuerlichen Forschungsförderung finden Sie auf unserer Homepage (Vergleich zu ZIM, zu EU-Programmen und Frankreich). Unsere Kompetenzen richten sich auf die Antragstellung, Forschungsdokumentation und den Gesamtprozess des zweistufigen Antragsverfahrens (Bescheinigungsstelle Forschungszulage, kurz BSFZ, und Finanzamt). Wir verfügen über mehrjährige Kompetenz mit der Forschungsprämie – dem ähnlichen Programm aus Österreich. Herr Robert Schwertner, Gründer und Geschäftsführer, gibt regelmäßig Webinare zur Forschungszulage und zählt zu den Experten auf dem Gebiet der steuerlichen Forschungsförderung im DACH-Raum. Gerne beantworten wir Ihre Fragen zur Forschungszulage. Wir freuen uns auf Sie und die innovativen kleinen und großen Forschungsprojekte.
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