Die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Marc Biadacz (CDU) geht in dieselbe Richtung (https://dserver.bundestag.de/btd/20/048/2004852.pdf, S. 44 ff.):
„Anwendende haben erhebliche Schwierigkeiten, die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten nachzuweisen. Dieser Nachweis muss durch verantwortliche Stellen aber erbracht werden. Es ist zum einen nicht zu jedem Zeitpunkt klar, welche Verarbeitungen zu welchem Zweck vorgenommen werden, zum anderen, welche Verarbeitungstätigkeiten von Microsoft im Auftrag und welche in eigener Verantwortung erfolgen. Insbesondere für Einrichtungen des Bundes ist dabei unklar, auf welcher Rechtsgrundlage eine Verarbeitung in eigener Verantwortlichkeit stattfinden kann. Für die Einrichtungen des Bundes bereitet diese Unklarheit besondere Schwierigkeiten nachzuweisen, dass die Datenverarbeitung z. B. von Telemetriedaten innerhalb des gesetzlich vorgegebenen Zweckes erfolgt bzw. ausgeschlossen ist. Nur so ist eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten in einer Umgebung dieser Art überhaupt möglich. …“
Dazu der TLfDI, Dr. Lutz Hasse: „Die einmütigen Erkenntnisse und Schlussfolgerungen der DSK werden von immer mehr sachkundigen Stellen und Einrichtungen nachvollzogen. Dieser Prozess wird sich fortsetzen und den Schutz der Privatsphäre stärken, den die Datenschutzbeauftragten nun auch entsprechend umsetzen werden.“
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz
Häßlerstraße 8
99096 Erfurt
Telefon: +49 (361) 57-3112900
Telefax: +49 (361) 57-3112904
http://www.tlfdi.de
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Telefon: +49 (361) 3771-901
E-Mail: poststelle@datenschutz.thueringen.de