Neue Ausgabe der DIN EN 378-1 für Kälteanlagen und Wärmepumpen

Am 1. Juni 2021 wurde die neue Fassung der Norm DIN EN 378-1:2021-06 „Kälteanlagen und Wärmepumpen – Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen – Teil 1: Grundlegende Anforderungen, Begriffe, Klassifikationen und Auswahlkriterien“ (Deutsche Fassung EN 378-1:2016+A1:2020) veröffentlicht. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Sie löst die Ausgabe DIN EN 378-1:2020-12 ab.

In Teil 1 hat sich gegenüber der DIN EN 378-1:2020-12 nichts Wesentliches geändert. Lediglich das nationale Vorwort mit dem Hinweis zu sicherheitstechnischen Festlegungen wurde ergänzt. Zudem müssen weitere Rechtsvorschriften des betrieblichen Arbeitsschutzes und des Baurechts beachtet werden. Diese Norm gilt nicht für Kälteanlagen und Wärmepumpen, die vor dem Datum ihrer Veröffentlichung als Europäische Norm hergestellt wurden. Ausgenommen sind im Anschluss an die Veröffentlichung erfolgte Erweiterungen und Modifizierungen an der Anlage.

Die Norm DIN EN 378-1:2021-06 gilt für neue Kälteanlagen, Erweiterungen oder Modifizierungen bereits bestehender Anlagen sowie für bestehende stationäre Anlagen, die an einen anderen Standort verbracht und dort betrieben werden. Sie gilt auch im Falle der Umstellung einer Anlage auf ein anderes Kältemittel. Bezieher des Vorgängerdokumentes DIN EN 378-1:2020-12 erhalten eine kostenfreie Ersatzlieferung beim Beuth-Verlag.

Die Norm DIN EN 378 befasst sich mit dem gesamten Lebenslauf einer Kälteanlage und führt auf, dass es einige spezielle Produktnormen der Normenreihe DIN EN ISO 60335 gibt, welche dann direkt für das entsprechende Produkt Anwendung finden wie zum Beispiel für Klimageräte und Wärmepumpen. Sie umfasst vier Teile und legt Anforderungen an die Sicherheit von Personen und Eigentum fest, liefert eine Anleitung in Hinblick auf den Schutz der Umwelt und enthält Vorgehensweisen für Betrieb, Instandhaltung und Instandsetzung von Kälteanlagen und die Rückgewinnung von Kältemitteln. Der in dieser Europäischen Norm verwendete Begriff „Kälteanlage“ schließt Wärmepumpen mit ein.

Über die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit mbH

Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) setzt sich branchenübergreifend für Unternehmen in Deutschland ein, veröffentlicht neutrale Fachinformationen und bietet bundesweit Seminare zu Normen, Richtlinien und Vorschriften für die berufliche Weiterbildung an. Die DGWZ hat ihren Sitz in Bad Homburg und wurde 2013 gegründet.

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