
Zum 01. Januar 2021 trat das neue BEHG in Kraft. Damit gehen viele Fragestellungen rund um die konkrete Administration, die Abgrenzung zum Treibhausemissionshandelsgesetz sowie den Möglichkeiten und Grenzen der Weitergabe der CO2-Bepreisung auf die Endkunden einher. Bei Wärmelieferverträgen und im Contracting-Bereich betrifft dies auch die notwendigen Veränderungen in den Preisgleitklauseln. […]