
Derzeit wird es wieder ermöglicht, bestimmte Sportarten unter Bedingungen auszuüben. „Diese von vielen Hobby-Sportlern begrüßte Möglichkeit birgt für die Vereine aber bisweilen auch datenschutzrechtliche Herausforderungen,“ wie Dr. Heiko Haaz (Datenschutzexperte der UIMC) aus seinem Bekanntenkreis erfuhr. Zu den Auflagen gehört beispielsweise die Sicherstellung der sogenannten „einfache Rückverfolgbarkeit“, was letztlich bedeutet, […]