„Die Richtline ist ein Muss für alle Betriebe, die sich mit Feuerschutzabschlüssen befassen“, so Dipl.-Ing. Frank Kania, Technischer Berater im Bundesverband Metall. Die Arbeitshilfe biete fundierte Hilfestellung zur Planung, zum Einbau und zur Wartung der jeweiligen Bauprodukte, die heute europäisch harmoniert sind und damit in ganz Europa einheitlich geregelt sind. Im Hinblick auf mögliche haftungsrechtliche Forderungen empfiehlt Kania, dass insbesondere auf eine vollständige und richtige Dokumentation zu achten sei. Beispielhaft sind im Anhang der Richtline eine Wartungsanleitung und eine Leistungserklärung für eine Tür aufgeführt.
Die Richtlinie gilt für alle Feuer- und Rauchschutzabschlüsse, die mit CE-Kennzeichnung gemäß Europäischer Bauproduktenverordnung (EU) 305/2011 in Verkehr gebracht werden. Diese erstrecken sich auf Elemente wie z.B. Türen oder Tore mit den Eigenschaften Feuer- und/oder Rauchschutz.
Zusätzliche Eigenschaften wie Einbruchschutz oder Schallschutz sind nicht Bestandteile der Richtline. Die Richtlinie gilt nicht für Feuerschutzabschlüsse in Sonderanwendungen wie etwa auf Schiffen oder in Flugzeugen. Feuerschutz-Festverglasungen sind nicht Gegenstand dieser Richtlinie. Für diese Bauprodukte sind weiterhin allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (abZ) erforderlich bzw. Europäische Technische Bewertungen (ETA) auf Basis des entsprechenden Europäischen Technischen Bewertungsdokument (EAD). Feuerschutzabschlüsse gemäß Europäischer Bauproduktenverordnung (EU) 305/2011 müssen als Bauprodukte der harmonisierten europäischen Norm DIN EN 16034 entsprechen.
Seminartipp:
24.04.2021: Sachkundiger für die Prüfung und Wartung von Feuerschutztüren, Rauchschutztüren u. Feststellanlagen (Präsenzseminar in Essen)
Bestellung der Richtlinie:
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Bundesverband Metall
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45143 Essen
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