Bundesdatenschutzbeauftragter lehnt Handyüberwachung der 15-Kilometer-Regel ab

Der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI), Herr Dr. Lutz Hasse möchte Sie heute über den Pressebeitrag des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Herrn Ulrich Kelber vom 11. Januar 2021 informieren. In diesem Beitrag lehnt der Bundesdatenschutzbeauftragte eine Überwachung der 15-Kilometer-Regel in Pandemie-Hotspots mittels Handyüberwachung strikt ab. Die Corona-Warn-App sei für die Überwachung der 15-Kilometer-Regelung technisch völlig ungeeignet, wandte er sich gegen Vorstöße zur digitalen Überwachung der 15-Kilometer-Regelung. In dem Artikel, der unter anderem unter focus.online, Augsburger Allgemeine, Stuttgarter Nachrichten, Nordbayern.de, Donaukurier.de, Sueddeutsche.de, tz.de, epochtimes.de, erschienen ist, sagt Kelber der Augsburger Allgemeinen heute: „Wo das hinführt, sieht man in Frankreich, da gab‘s nur zwei Millionen Nutzer der App und sie ist gescheitert“. Die Akzeptanz würde schlagartig sinken und man würde Ressourcen und Zeit vergeuden", betonte er. „Wer Tracking will, müsste eine andere App mit anderer Technologie, die nicht im Hintergrund laufen kann, programmieren“, betont Kelber.
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