Seit 2009 müssen allen Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Kunststoffe eine schriftliche Erklärung, eine so genannte Konformitätserklärung (KE), auf der Ebene der Überwachungsbehörden und des Handels, mitgegeben werden. Die dahinterliegenden europäischen Regelungen, vorrangig die Verordnung (EG) 1935/2004 sowie insbesondere die Verordnung (EU) 10/2011 werden regelmäßig angepasst und erweitert.
„Mit dem vom pro-K herausgegeben Leitfaden zur Erstellung einer KE geben wir seit dem erstmaligen Erscheinen der europäischen Verordnungen den Herstellern von Mehrwegbedarfsgegenständen eine wichtige Hilfestellung bei der Konformitätsarbeit“ betont Ralf Olsen Hauptgeschäftsführer im pro-K Industrieverband Halbzeuge und Konsumprodukte aus Kunststoff e.V.
In der neuen aktualisierten Ausgabe findet sich jetzt eine Erläuterung zu den Besonderheiten bei der Berechnung des Verhältnisses aus Oberfläche und Volumen. Der Leitfaden kann in unserer Geschäftsstelle abgerufen werden.
Als Trägerverband des Gesamtverband für Kunststoffverarbeitenden Industrie e.V. (GKV) vertritt der pro-K Industrieverband Halbzeuge und Konsumprodukte aus Kunststoff e.V. als Spitzenverband die Hersteller von Konsum- und Halbfertigprodukten aus Kunststoff gegenüber Politik, Wirtschaft und Gesellschaft.
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