Zweite Amtszeit für die Landesbeauftragte für Datenschutz Marit Hansen

Am 18. Juni 2020 wurde Marit Hansen einstimmig vom Schleswig-Holsteinischen Landtag als Landesbeauftragte für Datenschutz wiedergewählt. Heute, am 28. September 2020, hat der Ministerpräsident Daniel Günther ihr die Ernennungsurkunde übergeben.

Mehr als drei Monate liegen zwischen der Wahl und der üblicherweise prompten Ernennung durch den Ministerpräsidenten. Die lange Dauer ergibt sich daraus, dass zunächst das von einem Mitbewerber angerufene Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht das Verfahren überprüfen musste. Das Ergebnis steht fest: Das Gericht sah keinen Grund zur Beanstandung, die Landesregelungen sind konform mit den europarechtlichen Anforderungen. Das Verfahren ist demnach korrekt abgelaufen, sodass Marit Hansen heute ernannt werden konnte.

Marit Hansen, die alte und neue Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein, freut sich: "Jetzt kann ich mit meiner Dienststelle in die zweite Amtszeit starten. In den kommenden sechs Jahren werden wir einen deutlichen Digitalisierungsschub erleben. Dies ist immer mit Risiken, aber auch mit Chancen verbunden. Deswegen wird es besonders auf eine faire Gestaltung der Digitalisierung ankommen, bei der Datenschutz von Anfang an mitgedacht wird. "Datenschutz by Design" ist nicht mehr nur eine unverbindliche Empfehlung, sondern eine verpflichtende Anforderung der Datenschutz-Grundverordnung. Hier hakt es aber in der Praxis noch."

Das Arbeitspensum von Hansens Dienststelle, dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz (ULD), ist groß. "Täglich erreichen uns zahlreiche Beschwerden von betroffenen Personen, denen wir nachgehen müssen. Datenschutzsachverhalte müssen aufgeklärt werden. Immer wieder melden uns Unternehmen und Behörden Datenpannen, wenn personenbezogene Daten in falsche Hände geraten sind. Hier brauchen wir noch mehr Professionalisierung bei den Verarbeitern", meint Hansen. Ebenso wichtig ist ihr aber, dass die manchmal komplexen Regeln des Datenschutzrechts verständlich gemacht werden und vor allem Verantwortliche vor Ort sie auf einfache Weise umsetzen können. Nach Hansens Ansicht sollten Hersteller und Anbieter von Produkten oder Dienstleistungen stärker dazu beitragen, indem Datenschutzkonformität zum Standard wird.

Die Ernennung der wiedergewählten Landesbeauftragten für Datenschutz fällt auf einen besonderen Tag: Es ist der "Right To Know Day", der Internationale Tag der Informationsfreiheit. Hansen kommentiert dies: "Meine Dienststelle und ich sind nicht nur für Datenschutz zuständig, sondern auch für den Zugang zu Informationen bei öffentlichen Stellen.

In Sachen Transparenz ist das Land Schleswig-Holstein schon auf einem guten Weg, aber die Behörden können noch besser werden." Hansen spricht sich nicht nur für "Datenschutz by Design" aus, sondern sieht auch ein großes Potential in der "Informationsfreiheit by Design". Sie erklärt: "Geschickte Gestaltung der Prozesse und informationstechnischen Systeme muss hier gar nicht zu Gegensätzen führen, sondern kann diese Anforderungen verbinden. Dann wird es auch in der Handhabung einfacher: sowohl für die Anfragenden als auch für die Mitarbeitenden in den Behörden, die über den Informationszugang entscheiden."

Zum Hintergrund:

Die Landesbeauftragte für Datenschutz ist in der Ausübung ihres Amtes völlig unabhängig (§ 7 Abs. 1 Errichtungsgesetz ULD). Die Aufgaben der Landesbeauftragten für Datenschutz sind insbesondere in Artikel 57 Datenschutz-Grundverordnung, im Landesdatenschutzgesetz und im Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein festgeschrieben. Die Amtszeit der Landesbeauftragten für Datenschutz beträgt sechs Jahre.

Das Verfahren zur Wahl und Ernennung ist in § 5 Errichtungsgesetz ULD geregelt.

Der Beschluss des VG Schleswig vom 19.08.2020 – 12 B 36/20 findet sich hier:
https://uldsh.de/12-B-36-20

 

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Holstenstr. 98
24171 Kiel
Telefon: +49 (431) 98812-00
Telefax: +49 (431) 98812-23
http://www.Datenschutzzentrum.de

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel