Eine kreisfreie Stadt in Rheinland-Pfalz wird die „Abteilungsleitung kommunale Kitas“ neu besetzen.
Personal- und Organisationsmanagement, Administration städtischer Kitas
Die gesuchte Abteilungsleiterin übernimmt für den kommunalen Kindertagesstättenbereich – über 200 Mitarbeiterinnen in Voll- und Teilzeit – die Gesamtverantwortung des Trägers für die fachlich-inhaltliche und organisatorische Ausgestaltung des Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsangebotes – in enger Abstimmung mit der Bereichsleitung und dem Dezernat – auf der Basis der landesrechtlichen Empfehlungen sowie der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
Darüber hinaus zeigt sich die Abteilung verantwortlich für das Personal- und Organisationsmanagement sowie die Administration für den Betrieb alle städtischen Kitas inklusive Budgetverantwortung und der Fachberatung.
Berufs- und Leitungserfahrung in sozialen Organisationen
Voraussetzung für eine erfolgreiche Bewerbung ist ein abgeschlossenes Studium
- der Sozialen Arbeit mit staatlicher Anerkennung,
- der Sozialwissenschaften mit Schwerpunkt Soziale Arbeit,
- des Sozialmanagement bzw. Managements in sozialen Organisationen oder
- alternativ kommen auch abgeschlossene wissenschaftliche Studiengänge (Universitäts-, Masterstudium) im pädagogischen Bereich
(Erziehungswissenschaften, Sozialpädagogik oder vergleichbare
Qualifikationen) in Betracht.
Die gesuchte Abteilungsleitung sollte laut Stadtverwaltung eine hohe soziale Kompetenz, mehrjährige Berufs- und Leitungserfahrung ins sozialen Organisationen – speziell im Kindertagesstättenbereich – vorweisen können sowie Erfahrungen im Führen von Zielvereinbarungsgesprächen, Erfahrung in der Teamarbeit haben. Vor allem einschlägige Fachkenntnisse im SGB VIII, gesetzlichen Kita-Regularien und von Bildungs- und Erziehungsempfehlungen fordern die Verantwortlichen der kreisfreien Stadt in Rheinland-Pfalz.
Unterstützung beim Umorganisationsprozess der Abteilung
Die Abteilung kommunale Kitas befindet sich derzeit in einem Umorganisationsprozess, daher wird die neue Leitungskraft tatkräftig unterstützend mitwirken, die Trennung in zwei Abteilungen nach „Jugendamts-Aufgaben“ und „Träger-Aufgaben“ umzusetzen.
Deren Verantwortung liegt vor allem bei der Ausübung der Dienst- und Fachaufsicht für alle städtischen Kitas, bei der Vertretung der Abteilung nach innen und außen und der Angebotsweiterentwicklung aller kommunalen Kitas.
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