Weitere 50 Millionen Euro für die Industrieforschung sind ein Anfang

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 3. Juli 2020 dem Zweiten Nachtragshaushalt 2020 zugestimmt und damit weitere rund 50 Millionen Euro für den nun auf 300,554 Millionen Euro angewachsenen Etat des Haushaltstitels „Industrieforschung für Unternehmen“ im Rahmen des Konjunkturpaketes auf den Weg gebracht. Der Deutsche Bundestag hatte auf Empfehlung des Haushaltsausschusses diese Aufstockung beschlossen. Der Deutsche Industrieverband SPECTARIS hatte sich mit seinen Partnern dafür stark gemacht, dass zusätzliche Mittel in das Budget des mittelstandsorientierten Forschungsförderprogramms „Industrielle Gemeinschaftsforschung“ (IGF) fließen können.

Der Zweite Nachtragshaushalt sieht Mittel im Umfang von 500 Millionen Euro für "außeruniversitäre Forschungseinrichtungen" vor. Im Regierungsentwurf vom 17. Juni dieses Jahres wurden diese Mittel zunächst vollständig dem Einzelplan des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), Haushaltstitel 685 01, zugeordnet. Nach den am 3. Juli beschlossenen Verbesserungen durch den Haushaltsausschuss werden nun stattdessen 400 Millionen Euro dem Etat des BMBF zugeordnet und weitere 100 Millionen Euro dem Etat des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Die auf den Einzelplan des BMWi entfallenen 100 Millionen Euro teilen sich in 50 Millionen Euro für die Industrieforschung für Unternehmen (Förderprogramme IGF und INNO-KOM) und 50 Millionen Euro für das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) für industriebezogene Forschungsprojekte auf.

„Das sind gute Nachrichten für die vorwettbewerbliche Forschungsförderung des Mittelstands, der durch die Coronakrise besonders in Mitleidenschaft gezogen wird – auch wenn die zusätzlichen 50 Millionen Euro für IGF und INNO-KOM auch schon vor Corona notwendig gewesen wären“, erklärt SPECTARIS-Geschäftsführer Jörg Mayer. Um die hohe Wirksamkeit der Programme voll zu entfalten, müssen mit der Aufstockung der Förderetats jedoch auch die sogenannten „Verpflichtungsermächtigungen“ für die kommenden beiden Haushaltsjahre angehoben werden, da die Projekte meist zweijährig sind und die Fortsetzung der Förderung in den Folgejahren garantiert sein muss, um starten zu können. Zur Anhebung der Verpflichtungsermächtigungen liegen jedoch bisher keine Informationen vor.

Ein weiterer wichtiger Schritt für die Forschungsförderung des Bundes stellt die vom forschungsintensiven Mittelstand seit Jahresbeginn erwartete und nun bekanntgegebene Festlegung der Bescheinigungsstellen für die steuerliche Förderung von FuE-Vorhaben dar. Den Zuschlag in dem Vergabeverfahren erhielten die AiF Projekt GmbH, das DLR und das VDI Technologiezentrum (VDI-TZ). „Im Rahmen der Corona-Konjunkturmaßnahmen müsste für kleine und mittlere Unternehmen nun auch das Forschungszulagengesetz noch attraktiver gestaltet werden, indem die prozentuale Forschungszulage erhöht wird und sich dadurch der Anreiz für zusätzliche Innovationsanstrengungen der Hightech-Industrien erhöht“, so Mayer abschließend.

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