Beim Aufbau der NFDI verantwortet die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) den Auswahl-, Begutachtungs- und Bewertungsprozess für die Anträge auf NFDI-Konsortien, während die GWK die finanzwirksamen Entscheidungen trifft. Voraussetzung der Förderung ist ein positives Votum des NFDI-Expertengremiums, das sich aus Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie Expertinnen und Experten aus Wissenschaftseinrichtungen zusammensetzt.
„Die GWK hat mit dieser Entscheidung den Anspruch nachdrücklich unterstrichen, die NFDI in einem wissenschaftsgeleiteten Verfahren aufzubauen,“ sagte die Präsidentin der DFG, Professorin Dr. Katja Becker nach dem Beschluss. „Diese Entscheidung ist ein wichtiger und konsequenter Schritt in einem Prozess, der sich in allen Phasen – der Bildung der Konsortien, der Begutachtung durch internationale Begutachtungsgruppen und der Bewertung durch das interdisziplinär zusammengesetzte NFDI-Expertengremium – an wissenschaftsgeleiteten Kriterien orientiert. So wird es gelingen, die NFDI erfolgreich aufzubauen, und zwar als eine vernetzte Struktur eigeninitiativ agierender Konsortien, die sich an den Bedarfen und Anforderungen aus ihren jeweiligen Communities orientieren.“
Mit der heutigen Entscheidung der GWK ist die erste Ausschreibungsrunde, in der sich 22 Initiativen um eine Förderung im Rahmen der NFDI beworben haben, abgeschlossen. In den nächsten beiden Jahren werden zwei weitere Ausschreibungsrunden durchgeführt. Insgesamt sollen im Rahmen der NFDI bis zu 30 Konsortien gefördert werden. Die Ausschreibung für die zweite Auswahlrunde wurde im Mai 2020 auf der DFG/NFDI-Webseite veröffentlicht.
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