Bereits heute müssen elektronische Barkassensysteme eine manipulationssichere Dokumentation der Bargeldbuchungen zulassen. „Ab dem Jahr 2020 ist sicher zu stellen, dass die technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE), die in dem vorhandenen Kassensystem verwendet werden, von dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert wurden. Bereits begonnen haben die unangemeldeten Prüfungen der Finanzverwaltung bei Betrieben mit elektronischen Barkassen“, erläutert IHK-Ansprechpartner Detlev Langer den dringenden Handlungsbedarf.
Steuerberater Uwe Rolef (VRT Linzbach Löcherbach und Partner, Bonn) wird bei der Veranstaltung praxisnah darstellen, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um den Anforderungen der Finanzverwaltung bezüglich der Vorhaltung eines elektronischen Barkassensystems zu genügen. Weiter wird er darstellen, worauf sich Unternehmen bei einer Kassennachschau durch die Finanzverwaltung einzustellen haben. Die Teilnahmegebühr beträgt 30 Euro. Anmeldungen können unter www.ihk-bonn.de, Webcode @6492245 erfolgen.
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