Seit dem 26. April 2019 ist das Geschäftsgeheimnisgesetz in Kraft. Bisher reichte es aus, mit den Personen, die Zugang zu einem Geschäftsgeheimnis haben eine Vereinbarung über die Verschwiegenheit zu treffen. „Der Gesetzgeber verlangt nunmehr zusätzliche Maßnahmen, um ein Geschäftsgeheimnis rechtssicher und effektiv zu schützen. Er hat sich bezüglich der Konkretisierung dieser Maßnahmen sehr zurückgehalten und die Entscheidung, wie das Geheimnis über eine Verschwiegenheitserklärung hinaus geschützt werden kann, in das Ermessen des Unternehmens gestellt“, erläutert IHK-Ansprechpartner Detlev Langer.
Welche Handlungsoptionen Unternehmen zum wirksamen Schutz von Geschäftsgeheimnissen zur Verfügung stehen und welche arbeitsrechtlichen Maßnahmen ergriffen werden müssen, werden Dr. Stefan Dornbusch, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Steuerrecht, sowie Dr. Carolin Kraus, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Meyer-Köring Rechtsanwälte, Bonn, beleuchten. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenpflichtig. Das Entgelt für die Teilnahme beträgt 30 Euro pro Person. Anmeldungen können unter www.ihk-bonn.de, Webcode @6492244 erfolgen.
IHK Bonn/Rhein-Sieg
Bonner Talweg 17
53113 Bonn
Telefon: +49 (228) 2284-139
Telefax: +49 (228) 2284-124
http://www.ihk-bonn.de
Auszubildende
Telefon: +49 (228) 2284-235
Fax: +49 (228) 2284-170
E-Mail: muesgen@bonn.ihk.de