Komplettlösung für die Videodokumentation bei Vernehmungen: MultiCapture MC V4

Eine Erweiterung des Paragraphen 136 der Strafprozessordnung (StPO) macht ab dem 01. 01. 2020 Videoaufzeichnungen in bestimmten Fällen verbindlich. Johnson Controls bietet hierzu eine mobile Plug-and-Play-Einheit an, die alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt und eine kurzfristige Nachrüstung problemlos möglich macht.

Audio- und Videoaufnahmen bei Vernehmungen Beschuldigter werden durch Polizei und Justiz bereits vielfach eingesetzt, sind aber zurzeit noch nicht verbindlich vorgeschrieben. Dies ändert sich ab dem 1. Januar 2020. Eine Aufzeichnungspflicht von Vernehmungen gemäß § 136 StPO besteht

  • wenn Verdacht auf ein vorsätzlich begangenes Tötungsdelikt besteht (§ 136 Abs. 4 Nr. 1 StPO) oder
  • eine Aufzeichnung der besseren Wahrung schutzwürdiger Interessen von Minderjährigen dient oder Beschuldigte vernommen werden, die erkennbar unter eingeschränkten geistigen Fähigkeiten oder schwer­wiegenden seelischen Störungen leiden (§ 136 Abs. 4 Nr. 2 StPO).

Für die gesetzeskonforme Durchführung von Vernehmungen nach § 136 Abs. 4 Nr. 1 und 2 bietet Johnson Controls jetzt eine portable Komplettlösung an: In einer kompakten und stabilen Tasche sind sämtliche für eine Videoaufzeichnung notwendigen Komponenten zusammengefasst. Das Komplettpaket MultiCapture MC V4 enthält neben zwei Kameras ein Windows-10-Notebook und eine verschlüsselt arbeitende USB-Festplatte sowie alle erforderlichen Kabel, die sicher mit der Tasche verbunden sind.

Das Plug-and-Play-System ist einfach aufzubauen und intuitiv zu bedienen. MultiCapture MC V4 bietet hervorragende Video- und Sprachverständlichkeit und arbeitet nach gängigen Industrienormen (HD-HDTV Video H.264, Audio: AAC, 16 Bit). Die Speicherung erfolgt ausschließlich auf externe, passwortgeschützte, AES-256-verschlüsselte Festplatten oder NAS. Damit erfüllt MultiCapture MC V4 die BSI-Vorgabe nach § 9 BDSG.

Die Authentizität der Aufnahmen wird gerichtsverwertbar dokumentiert, dabei blendet das System automatisch eine Zeitquelle ins Videobild ein (DCF77 oder GPS).

Zusätzliche Transfer- und Konferenzfunktionen ermöglichen die Live-Bild- und Tonübertragung in weitere Räume oder den Gerichtssaal, Konferenzen mit einem Zeugenraum sowie die telefonische Einbeziehung eines Übersetzers. Zusätzlich kann man Fremdquellen einbinden, die während der Vernehmung abgespielt werden, zum Beispiel Handy, PC, DVD oder Internet.

MultiCapture MC V4 ist ebenfalls als stationäre Lösung erhältlich.

„Wer die neuen Vorgaben des Paragraphen 136 einhalten muss oder Vernehmungen besser dokumentieren möchte, der kann mit MultiCapture MC V4 schnell und ohne großen Schulungs- und Installationsaufwand nachrüsten“, erklärt Reinhold van Ackeren, Director Marketing & Business Development Strategy, DACH, bei Johnson Controls. „Das System eignet sich aber noch für viele weitere Einsatzbereiche, beispielsweise zur Dokumentation von Therapiesitzungen.“

MultiCapture MC V4 ist ab sofort verfügbar.

Über Johnson Controls Building Technologies & Solutions

Johnson Controls Building Technologies & Solutions schafft – Gebäude für Gebäude – eine sicherere, intelligentere und nachhaltigere Welt. Unser Technologieportfolio berücksichtigt alle Aspekte eines Gebäudes – von Sicherheitssystemen, Energiemanagement und Brandschutz bis zu HVAC – und gewährleistet so, dass wir die Erwartungen unserer Kunden jederzeit übertreffen. Über ein einzigartiges Netzwerk von Niederlassungen und Vertriebskanälen sind wir in über 150 Ländern tätig und unterstützen Gebäudeeigentümer, -betreiber, Ingenieure und Bauunternehmer dabei, den gesamten Lebenszyklus ihrer Anlagen zu verbessern. Zu unseren zahlreichen Marken gehören Namen Tyco®, YORK®, Metasys®, Ruskin®, Titus®, Frick®, PENN®, Sabroe®, ISOGARD, ZETTLER®, TOTAL, Simplex® und Grinnell®, die alle in der Branche größtes Vertrauen genießen.

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.johnsoncontrols.com/de_de

oder folgen Sie uns auf Twitter: @JCI_Buildings.

Über die Johnson Controls Systems & Service GmbH

Johnson Controls ist ein weltweit führender Anbieter, der eine sichere, komfortable und nachhaltige Welt schafft. Unsere 105.000 Mitarbeiter leisten ihren Beitrag dazu, Städte und Gemeinden in 150 Ländern noch zukunftsfähiger zu machen, indem sie intelligente Gebäude, effiziente Energielösungen und integrierte Infrastrukturen entwickeln, die nahtlos ineinandergreifen. Bereits 1885 begann das Engagement von Johnson Controls für mehr Nachhaltigkeit – mit der Erfindung des ersten elektrischen Raumthermostats. Seitdem setzen wir uns für den Erfolg unserer Kunden ein und wollen für unsere Aktionäre einen höheren Marktwert schaffen, indem wir unsere strategische Ausrichtung auf Gebäude fokussieren.

Weitere Informationen finden Sie unter www.johnsoncontrols.de oder folgen Sie uns auf Twitter: @johnsoncontrols.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Johnson Controls Systems & Service GmbH
Am Lichtbogen 29
45141 Essen
Telefon: +49 (0) 2102 5510-0
Telefax: +49 (2174) 65-3259
https://www.johnsoncontrols.de

Ansprechpartner:
Eva-Maria Beck
Agentur wortschatz
Telefon: +49 (2334) 580-439
Fax: +49 (2334) 580560
E-Mail: e.beck@wort-schatz.org
Jens von Ebbe
Johnson Controls
Telefon: +49 (2102) 7141-263
E-Mail: jens.von.ebbe@jci.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel