Interne Security: mangelhaft

„Security wird gerne auf die Abwehr von externen Angriffen reduziert. Doch Security muss auch intern stattfinden, damit fehlgeleitete Personen unter dem Deckmantel des Mitarbeiters keinen Schaden anrichten können. Zugangsberechtigungen, sichere Authentifizierungen und der richtige Umgang mit Passwörtern sind elementare Komponenten der internen Security, die sich mit modernen Lösungen leicht umsetzen lassen“, kommentiert Michael Veit, Security-Experte bei Sophos, diesen Vorfall.

Die britische Polizei teilte am Montag mit, dass ein 36-Jähriger zu zwei Jahren Haft verurteilt wurde. Dieser stahl kurz nach seiner Kündigung Login-Daten, um in den PC eines vorherigen Kollegen einzudringen. Dann begann er an den Account-Einstellungen zu manipulieren und die AWS Server seines Ex-Arbeitgebers zu löschen. Mit fatalen Folgen, denn das Unternehmen verlor so große Aufträge. Geschätzter Verlust: 700.000 US-Dollar. Das Softwareunternehmen konnte die gelöschten Daten nicht wiederherstellen und es dauerte Monate, den Schuldigen zurückzuverfolgen. Verurteilt wurde der Angeklagte in zwei Fällen von Computermissbrauch – Fall 1: unautorisierter Zugang zu Computerdaten und Fall 2: unautorisierte Veränderung von Computerinhalten.

Vier wichtige Punkte für bessere interne Security

Hätte das britische Unternehmen die Regeln der internen Security beachtet, wäre es für den ehemaligen Mitarbeiter sicherlich deutlich schwerer möglich gewesen, einen derartig großen Schaden anzurichten. Sophos rät zu folgenden Schritten:

  • Zugangssperre: Generell sollte es niemanden möglich sein, sich von extern in ein Unternehmensnetzwerk einzuschleichen. Sämtliche Zugänge sollten standardmäßig geschlossen sein und nur denjenigen Zugriff erlauben, die dazu berechtigt sind.
  • Erweiterter Zugangsschutz: Zugangsdaten können in falsche Hände geraten, extern wie auch intern. Darum ist eine Zwei-Faktor-Authentifizierung insbesondere für sensible Bereiche der Administration und Datenhaltung unbedingt anzuraten. Löschvorgänge wie in diesem Beispiel sind ohne eine zweite Authentifizierung nicht möglich.
  • Rechteverteilung: Wenn möglich sollte ein Unternehmen die Administrationsrechte auf mehrere Administratoren verteilen, wobei jeder Administrator nur die Rechte für die Aufgaben hat, für die er zuständig ist. So sollte der AWS-Server-Administrator keinen Zugriff auf Backups haben.
  • Zentrale Administration der Zugriffskontrolle: Zugriffsmöglichkeiten müssen an einer zentralen Stelle verwaltet werden. Wird ein Zugriff gewährt oder entzogen, müssen sich diese Regeln automatisch und sofort auf die gesamte Security-Struktur auswirken – lokal, remote und mobil.

In diesem Fall waren sich Staatsanwaltschaft und Geschäftsführer des geschädigten Unternehmens trotz der Verurteilung des ehemaligen Mitarbeiters einig: Das Unternehmen hatte ein unzureichendes Sicherheitsverhalten. Geeignete Security-Lösungen und eine gute Administration hätten es dem ehemaligen Mitarbeiter sehr viel schwerer gemacht, getarnt im Kollegen-Account die Daten des Unternehmens unwiderruflich zu Löschen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Sophos Technology GmbH
Gustav-Stresemann-Ring 1
65189 Wiesbaden
Telefon: +49 (611) 5858-0
Telefax: +49 (611) 5858-1042
http://www.sophos.de

Ansprechpartner:
Arno Lücht
TC Communications
Telefon: +49 (8081) 954619
E-Mail: sophos@tc-communications.de
Thilo Christ
TC Communications
Telefon: +49 (8081) 954617
E-Mail: sophos@tc-communications.de
Ariane Wendt
Telefon: +1 (724) 536839
E-Mail: sophos@tc-communications.de
Jörg Schindler
PR Manager EMEA
Telefon: +49 (721) 25516-263
E-Mail: joerg.schindler@sophos.com
Ulrike Masztalerz
TC Communications
Telefon: +49 (30) 55248198
E-Mail: sophos@tc-communications.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.