Als ersten Schritt haben die Teilnehmer zwischen dem 1. März und dem 5. Mai 2019 Zeit Ihre Themen und Projektideen zu relevanten Projekten zu identifizieren und umzusetzen. Nutzen Sie hier die Möglichkeit, um Ihre Themen für den nachfolgenden, finalen „Call for Collaborative Projects“ (1. April bis 11. Juni 2019) vorzuschlagen und Ihre Chancen zu verbessern.
Das IoT4Industry Projekt
Das IoT4Industry-Projekt zielt darauf ab, die Zusammenarbeit zwischen IoT-Lösungsanbietern und Industrieunternehmen durch Matchmaking- und Finanzierungsmöglichkeiten voranzutreiben, um Industrie 4.0-Lösungen innerhalb der EU zu fördern. IoT4Industry bietet hierbei KMU finanzielle Unterstützung durch ein Gutscheinsystem („innovation vouchers“).
Ausgewählte Projekte werden mit bis zu 120.000 € gefördert. Das niedrigschwellige Antragsverfahren erleichtert den Weg zu einer attraktiven Förderung.
Zielsetzung der „Collaborative Projects“
Die Projektvorschläge müssen einen Anwendungsfall in Produktion/Herstellung darstellen, in dem das IoT einen klaren Mehrwert hat, innovativ ist und deutliche Auswirkungen auf alle beteiligten Partner hat.
Die drei Arten von Projekten im Einklang mit diesen Zielen sind:
- Machbarkeitsstudien
- Prototyping
- Demonstration/Pilot
Support Services:
Unternehmen, die eine Interessensbekundung („Expression of Interest“) einreichen, die den IoT4Industry-Zielen entspricht, erhalten Zugang zu folgenden Support Services¹:
● Zugang zu gemeinsamen Schulungen, Informationen über die Ausschreibung, Vorschläge für passende Partner, um die Projektidee zu vervollständigen (falls erforderlich).
Wie kann man sich auf den „Call for Expression of Interest“ bewerben?
Die Bewerber werden gebeten, ihre Interessen unter Verwendung des auf der folgenden Homepage ab 1. März verfügbaren Fragebogens einzureichen: www.iot4industry.eu
Teilnahmeberechtigung
Die Bewerbung mit einem kollaborativen Projektvorschlag ist obligatorisch – die Informationen zur öffentlichen Ausschreibung finden Sie hier. Projektvorschläge müssen entweder transnationale Projekte (d.h. Beteiligung von Parteien aus mindestens zwei verschiedenen Ländern in den EU-Mitgliedstaaten, assoziierten H2020-Ländern) oder überregionale Projekte (d.h. Einbeziehung von Parteien aus verschiedenen Regionen in Europa) sein. Mindestens ein Unternehmen muss seinen Sitz in einem der folgenden Partnerländer des Konsortiums haben: Belgien, Frankreich, Deutschland, Italien oder Großbritannien.
Mindestens ein kollaborativer Projektpartner muss ein KMU sein. Von den KMU wird erwartet, dass sie über eine nachgewiesene Erfolgsbilanz, Kapazität zur Umsetzung der Maßnahme, eine kohärente FuE- und Geschäftsstrategie sowie eine solide und tragfähige Finanzlage verfügen. Die zusätzlichen Partner können KMU, große Industrie, FuE-Institute, Universitäten, etc. sein.
Zeitraum
01. März – 5. Mai 2019
Weitere Informationen und Kontakte
Besuchen Sie www.iot4industry.eu
Für Rückfragen und weitere Informationen können Sie uns gerne auch auf unserer Clusterkonferenz vom 20.–21. März 2019 in Freiburg ansprechen.
¹Haftungsausschluss – Support Services & Haftung: Im Rahmen dieses „Call of Expression of Interest“ können die Konsortialpartner eine Reihe von Support Services bereitstellen, um Bewerbern bei der Beantragung des offiziellen „Call for Collaborative Project“ zu helfen (z.B. gemeinsame Schulungen, Matchmaking mit potenziellen Partnern …). Die Bewertung wird von ausgewählten externen Experten durchgeführt, daher können die Konsortialpartner nicht für das Ergebnis der Vorschlagsbewertung verantwortlich gemacht werden.
microTEC Südwest e.V. (bis 2015 MST BW e.V.) wurde auf Initiative des Wirtschaftsministeriums des Landes im Jahre 2005 gegründet. Der Fachverband microTEC Südwest e.V. fördert die Mikrosystemtechnik in der industriellen Umsetzung, in Forschung & Lehre sowie in der Ausbildung in Baden-Württemberg und ist gemeinnützig. Vorstand: Eckehardt Keip (Vorsitz), Dr. Ludger Bodenbach, Dr. Stefan Finkbeiner, Prof. Dr. Jan G. Korvink, Prof. Dr. Peter Post, Prof. Dr. Jürgen Rühe. Geschäftsführerin: Dr. Christine Neuy. Register-Nr. 700133 – Amtsgericht Freiburg i. Br.
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