Ein prominentes Beispiel, um das sich viele Irrtümer und Falschmeldungen ranken, ist die Zulassungs- bzw. Autorisierungspflicht des Chromtrioxids. Sie resultierte aus der Aufnahme in Anhang XIV der europäischen REACH-Verordnung im Jahre 2012, weil die Substanz als krebserregend eingestuft wurde. Seitdem müssen Unternehmen, die Chromtrioxid verwenden, in einem Zulassungsantrag die sichere Handhabung und die Alternativlosigkeit dieser Verwendung in einem Antrag nachweisen. Spezielle europäische Gremien prüfen diese Anträge und erteilen gegebenenfalls eine zeitlich unbefristete Verwendungserlaubnis mit einer Überprüfungsfrist.
Zulassungspflicht ist kein Verbot
Der korrekte Terminus technicus für diese Zulassungspraxis lautet: „Verwendungsverbot mit Erlaubnisvorbehalt“. Dieses Konstrukt ist uns allen geläufig. Der Autoführerschein unterliegt einem vergleichbaren Regularium: Autofahren ist verboten, es sei denn, man verfügt über eine spezielle Erlaubnis. Führerschein und Zulassung sind vor diesem Hintergrund vergleichbar: Wie nach der Führerscheinprüfung darf jeder seine Chromtrioxid-Verwendung „fahren“, der Regelkonformität gemäß REACH nachweisen konnte und die Erlaubnis offiziell erteilt bekommen hat.
Chromtrioxid ist nicht Chrom
Die Zulassungspflicht ist also nicht gleichbedeutend mit einem Bann oder totalen Verbot! Und gilt vor allem für Chromtrioxid, ein Oxid des Chroms, und nicht etwa für metallisches Chrom. Chrom als Metall ist vollkommen unbedenklich und für viele technische Anwendungen unverzichtbar! Es ist nicht verboten und wird es auch nicht werden – es braucht auch keine Zulassung! Chrombeschichtete Bauteile können auch zukünftig ohne Einschränkungen importiert und eingesetzt werden. Die Zulassungspflicht betrifft ausschließlich eine vollkommen andere chemische Substanz mit völlig anderen Eigenschaften – eben das Chromtrioxid, auch Chrom(VI)-oxid genannt.
Zulassungen verzögern sich
Einige Autorisierungsverfahren für Chromtrioxid, das bei der galvanischen Abscheidung eine wichtige Rolle spielt, laufen noch bzw. verzögern sich, da die EU-Gremien mit der Bearbeitung der Anträge nicht nachkommen.
Für technische Anwender metallischen Chroms stellt sich somit lediglich die Frage nach alternativen, verlässlichen Bezugsquellen, sofern eine galvanotechnische Herstellung in Europa keine oder keine ausreichend lange Zulassung bekommen sollte.
Die wirtschaftlichen Auswirkungen dieser Zulassungspraxis sind umstritten. Aus Sicht des ZVO wird sie im Falle der galvanischen Verchromung vor allem zur Produktionsverlagerung ins außereuropäische Ausland führen. Denn außereuropäische galvanische Beschichtungsunternehmen unterliegen nicht der REACH-Verordnung.
Die ZVO-Mitgliedsfirmen arbeiten intensiv an der Entwicklung von Alternativtechnologien. Jedoch lässt sich Chromtrioxid derzeit noch nicht in allen Anwendungen ersetzen. Daher fordert der ZVO ausreichend lange Überprüfungszeiträume, um Alternativen einführen zu können. Eine voreilige Beschränkung der Nutzung wird lediglich zum Abwandern der Produktion ins nichteuropäische Ausland und damit zu massiven Arbeitsplatzverlusten führen. Technische Eignung lässt sich eben auch durch EU-Gesetze nicht vorschreiben.
Über die Galvano- und Oberflächentechnik:
Die Galvano- und Oberflächentechnik ist eine mittelständisch geprägte Industriebranche, die europaweit rund 440.000 Mitarbeiter beschäftigt, davon 50.000 in Deutschland. Allein in Deutschland erwirtschaftet die Branche einen Umsatz von ca. 7,5 Mrd. EUR. Die Struktur der Galvanobetriebe wird dabei von KMU dominiert, nur ein geringer Anteil der Betriebe erreicht Größen von mehr als 100 Mitarbeitern. Die Oberflächenbranche ist eine Schlüsselindustrie, deren Dienstleistung Voraussetzung für die Funktionalität von Bauteilen, Geräten und Maschinen nahezu jeder anderen Branche ist. Die Galvanotechnik verhindert dabei jährlich Korrosionsschäden von ca. 150 Mrd. EUR. Galvanotechnik ermöglicht eine zuverlässige Funktionalität einer Vielzahl unterschiedlichster Bauteile: Kein Auto verlässt mehr das Band, bei dem nicht wesentliche Teile oberflächenveredelt sind. Die moderne Medizintechnik ist ohne neuere Verfahren der Oberflächentechnik nicht denkbar, aber auch Bauwirtschaft und Sanitärindustrie, die Elektrotechnik und die Elektronikindustrie sowie die Flugzeugindustrie kommen ohne Oberflächenveredelung nicht aus.
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Der Zentralverband Oberflächentechnik e.V. (ZVO) nahm seine Arbeit am 1. Januar 2000 auf. Mit steigenden Anforderungen an die Branche wurde die Interessenvertretung weiter konzentriert und der ZVO zum Wirtschaftsverband mit reinen Firmenmitgliedschaften umstrukturiert. Aktuell haben sich 238 Unternehmen dem ZVO angeschlossen, der ein starkes Wachstum verzeichnet. Insgesamt repräsentiert der ZVO über seine körperschaftlichen Mitglieder BIV, DGO, FGK und FiT über 600 Mitgliedsunternehmen.
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