Durch die Unterschriftsleistung und Rücksendung des Faxes kam ein entgeltlicher Vertrag zustande. Jetzt verschickt die DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale Rechnungen an die betroffenen Unternehmen. Die IHK Saarland warnt ausdrücklich davor, diese zu zahlen und verweist auf ein Musteranfechtungsschreiben, das der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e. V. unter dem Link https://www.dsw-schutzverband.de/methoden/adressbuchschwindel bereitstellt. Außerdem können dort Informationen zum strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen die DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale abgerufen werden.
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