Rechtsunklarheit besteht laut Spaeing unter anderem beim Beschäftigtendatenschutz und in der Abstimmung mit der ePrivacy-Verordnung, die aller Voraussicht erst Ende 2019 an die DS-GVO angepasst wird. Ein vielfach diskutiertes Thema ist auch der Medienbruch bei den Informationspflichten, z. B. bei der Videoüberwachung oder auch der einfachen Kontaktaufnahme im Geschäftsleben.
Auch deshalb hofft der BvD, dass die Aufsichtsbehörden mit dem Start der DS-GVO zunächst „mit Augenmaß“ Unternehmen bei der Umsetzung der Richtlinien begleiten werden. „Auch die Aufsichtsbehörden wissen um die vielen Fragen, die noch ungeklärt sind“, sagte Spaeing. „Deshalb sollten Unternehmen sie nicht als Gegner, sondern als Partner verstehen“. Wichtig sei allerdings, dass die Unternehmen auch die Bereitschaft zeigten, das neue Regelwerk umzusetzen.
Der BvD stellt für Behörden und Unternehmen, die noch fachkompetente Datenschutz-Experten suchen, eine Übersicht der Mitglieder zur Verfügung. „Nach dem Ansturm der letzten Monate erhalten wir von unseren Mitgliedern Hinweise, dass sie wieder Kapazitäten haben“, sagte Spaeing.
Zudem stellt der BvD auf seiner Internetseite www.bvdnet.de aktuelle Informationen zur DS-GVO bereit.
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