
Die Umstellung von der Chargenkennzeichnung zur Kennzeichnung auf Produktebene (Einzelverpackung) ist laut der EU-Verordnung 2016/161 zur Umsetzung der Fälschungsschutzrichtlinie 2011/62/EU bis zum 9. Februar 2019 für die Arzneimittelhersteller bindend und wird diese vor neue Herausforderungen stellen. Auch die Kennzeichnung von Medizinprodukten und In-vitro-Diagnostika ist seit Mai 2017 durch die EU-Medizinprodukte-Verordnung […]