Die zweijährige Anpassungszeit für Unternehmen ist fast abgelaufen, der Handlungsdruck steigt.
Die Datenschutzerklärung erstellen Sie online in wenigen Minuten mit Hilfe eines Fragenkatalogs. Via Schnittstelle zu den gängisten Content Management Systemem (CMS), wie z.B. WordPress, Joomla oder TYPO3, bauen Sie das Dokument in Ihre Webseite ein und janolaw aktualisiert es automatisch bei Rechtsänderungen.
Die DSGVO verpflichtet Unternehmer aber nicht nur dazu, eine transparente und leicht verständliche Datenschutzerklärung auf der Webseite vorzuhalten. Die gesamte Verarbeitung personenbezogener Daten wird auf eine neue Rechtsgrundlage gestellt und zwar EU-weit. Daneben sind weiterhin noch einzelstaatliche Regelungen zu beachten, in Deutschland das neue Bundesdatenschutzgesetz. Diese umfangreichen Regelungswerke decken u.a. folgende Materien ab:
• Auftragsdatenverarbeitung
• Beschäftigtendatenschutz
• Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten
• Meldung von Datenschutzpannen
• Führen eines internen Verarbeitungsverzeichnisses
Datenschutzverstöße können von den zuständigen Aufsichtsbehörden mit Geldbußen von bis zu 20.000.000 Euro oder von bis zu 4% des gesamten weltweiten Jahresumsatzes verfolgt werden. Daneben droht bei fehlerhaften und jedermann online einsehbaren Datenschutzerklärungen auch die Gefahr, von einem Verbraucherschutz- oder Wettbewerbsverband abgemahnt zu werden.
Beispiel Datenschutzbeauftragter:
Nach dem alten und neuen Bundesdatenschutzgesetz müssen Unternehmen einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellen, wenn sie mindestens 10 Mitarbeiter (dazu zählen auch Aushilfen und Teilzeitkräfte) mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen. Nach der DSGVO ist ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter unabhängig von der Personenzahl zu bestellen, sofern Daten verarbeitet werden, die Auskunft geben über
• rassische und ethnische Herkunft,
• politische Meinungen,
• religiöse oder philosophische Überzeugungen,
• Gewerkschaftszugehörigkeit,
• Gesundheit oder Sexualleben.
Gleiches gilt für Markt- und Meinungsforschungsunternehmen, die personenbezogene Daten geschäftsmäßig zu Übermittlungszwecken verarbeiten.
Der Datenschutzbeauftragte kann ein Mitarbeiter des Unternehmens sein (interner Datenschutzbeauftragter), aber auch ein externer Dienstleister (externer Datenschutzbeauftragter). Voraussetzung ist, dass der Datenschutzbeauftragte die entsprechenden Fachkenntnisse auf dem Gebiet des Datenschutzes besitzt.
Mit unserem Paket für Profis stellen wir Ihnen bzw. Ihrem Datenschutzbeauftragten praxisrelevante Datenverarbeitungsdokumente zur Verfügung. Mit unserem Aktualisierungsservice bleiben Sie auch über den 25. Mai 2018 hinaus auf dem Laufenden.
Die janolaw AG mit Sitz in der Rhein-Main-Region zählt seit mehr als 15 Jahren zu den Topanbietern im Bereich Internet-Rechtsdienstleistungen und ist Spezialist für die softwaregestützte interaktive Erstellung von rechtskonformen juristischen Dokumenten.
Mit dem praxiserprobten Dokumenten-Assistenten stellt janolaw seinen Kunden für die Erstellung rechtssicherer Schriftstücke und Verträge ein Tool zu Verfügung, das online wie ein Anwalt durch den Fragenkatalog führt. Juristische Hintergründe müssen bei der Beantwortung nicht bekannt sein.
Auch Nicht Muttersprachler unterstützt janolaw mit der Bereitstellung des Fragenkatalogs in englischer bzw. französischer Sprache. Neben der deutschen Ausfertigung des Dokuments wird auch die englische bzw. französische Version erstellt. Für Rückfragen und zum Nachvollziehen der Angaben steht zusätzlich ein Erstellungsprotokoll zur Verfügung.
Allen Dokumenten gemein ist, dass sie von erfahrenen Rechtsanwälten erstellt wurden, Gesetzesänderungen oder neue Urteile werden umgehend berücksichtigt. Vorteil: Die Zeit- und Kostenersparnis, denn der Gang zum Anwalt vor Ort entfällt, die gesetzliche Gewährleistung bleibt davon selbstverständlich unberührt.
Für die Absicherung der eigenen Internetpräsenz ob Marktplatz, Onlineshop oder Webseite bietet janolaw mit dem AGB-Service bzw. Rechtstext-Service mit Update-Service und Abmahnschutz maßgeschneiderte Pakete an. Die Einbindung und automatische Aktualisierung bei veränderter Rechtslage wird durch die Schnittstelle zu mehr als 35 Shopsystemen und zahlreichen Content Management Systemen gewährleistet.
Mehrere 100 Muster-Vorlagen und individuell anpassbare Dokumente wie Arbeits- und Mietverträge, Arbeitszeugnisse, Kaufverträge, Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen oder Testamente runden das Portfolio ab.
Zudem helfen erfahrene Rechtsanwälte bei Fragen zum Internetrecht verbindlich am Telefon und kostenlose Ratgeber-Broschüren leisten juristische erste Hilfe zum Download.
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