Sharp-Registrierkassen bereit für Fiskalgesetzgebung ab 2018

Sharp, der führende Hersteller von Registrierkassen und elektronischen Point-of-Sales-Terminals und Swissbit, führender europäischer Hersteller industrieller Flash-Speicherlösungen, geben gemeinsam die Verfügbarkeit von Lösungen bekannt, die der neuen französischen Finanzgesetzgebung für den Einzelhandel entsprechen. Ein Update für neun bestehende Sharp-Registrierkassen und neun neue alphanumerische elektronische Registrierkassen machen Umsatzsteuerbetrug unmöglich.

Ab 1. Januar 2018 müssen französische Einzelhändler und andere Umsatzsteuerpflichtige zwingend sichere und zertifizierte Registrierkassensysteme verwenden. Die neuen Vorschriften zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs durch verschleierte Umsätze verlangen eine unveränderbare sichere Datenspeicherung und -archivierung.

Als Reaktion auf die neue Gesetzgebung bietet Sharp nun Updates für neun alphanumerische Registrierkassen zur umfassenden Zertifizierung der im Markt eingesetzten Modelle (XEA147BK, XEA177BK, XEA177WH, XEA207B, XEA207W, XEA217B, XEA307W, ERA411, ERA421 und im Oktober 2017, UP3515).

Sharp-Swissbit-Fiskallösung bietet hohes Maß an Sicherheit

  • Mit einer speziellen WORM-SD-Karte (Write Once Read Multiple) für Sicherheitsanwendungen, die als Speichermedium verwendet wird, sind die Finanzdaten digital signiert archiviert für die lokale oder Remote-Inspektion.
  • Die Registrierkasse kann keine Transaktionen durchführen, bevor die SD-WORM-Karte eingelegt ist, wodurch sichergestellt ist, dass alle Transaktionen aufgezeichnet werden. Außerdem ist die SD-Karte dauerhaft kryptografisch mit der Kasse verbunden, auf der sie initialisiert wurde. Die Herkunft der Daten ist daher für die Steuerverwaltung absolut sicher.
  • Alle Transaktionen werden gleichzeitig mit der Ausgabe eines Kassenbelegs auf der SD-Karte aufgezeichnet. Auch bei einem Geräteausfall geht keine Transaktion verloren.
  • Die Verwendung von WORM-Flash-Karten ist zuverlässig, da der auf der Karte gespeicherte Inhalt weder absichtlich noch versehentlich verändert oder gelöscht werden kann.
  • Eine digitale Signatur mit dem ECDSA-521-Bit-Algorithmus ermöglicht die gesetzlich vorgeschriebene sichere Archivierung der Daten ohne Manipulationsrisiko. Eine solche Hardware-basierte Lösung ist jeder Softwarelösung überlegen, die unter Umständen nach jedem Update neu auditiert werden müsste.

Bereits im Juni kündigte Sharp neun neue zertifizierte Registrierkassensysteme an: sieben Modelle der Reihe XEA (XEA147BKSF, XEA177BKSF, XEA177WHSF, XEA207BSF, XEA207WSF, XEA217BSF, XEA307SF) sowie zwei der REA-Reihe (ERA411SF und ERA421SF).

Händler und Anwender von Sharp-Registrierkassen verfügen so über ein integriertes System, das Daten sicher speichert, so intuitiv zu verwenden ist wie eine SIM-Karte und den Zahlvorgang nicht verlangsamt.

„Dank des Sharp-Fiskal-Updates sind unsere Registrierkassensysteme eine verlässliche und dauerhafte Lösung für Tausende von Geschäftsleuten in Frankreich. Unternehmen der Gastronomie und des Hotelgewerbes, die das Sharp-Zertifizierungssystem nutzen oder neue zertifizierte Lösungen erwerben, erfüllen vollständig die gesetzlichen Anforderungen, die Anfang 2018 in Kraft treten“, sagte Nathalie Chamblain, Marketing Director Southern Europe bei Sharp France.

Sharp ist seit mehr als 30 Jahren Hersteller elektronischer Registrierkassen und elektronischer Kassenterminals und verfügt über eines der größten Produktportfolios auf dem Markt. Sharp hat für alle Anforderungen des Einzelhandels die passenden Produkte.

„Wir erwarten, dass die Lösung aufgrund ihrer extremen Performance am Markt gut angenommen wird, denn alle gesetzlich vorgeschriebenen Prozesse werden automatisch in weniger als 20 ms nach der Datenübertragung auf der Karte ausgeführt. Der Verkaufsprozess wird nicht gebremst – was bis dahin aus Sicht der Kunden ein großes Problem von Registrierkassen war“, erklärt Hubertus Grobbel, Head of BU Security bei Swissbit.

Über Sharp-Cash-Management-Lösungen

Sharp entwickelt seit mehr als 30 Jahren Kassen und Zahlungslösungen. Sharp bietet eine komplette Palette an POS-Lösungen an, von der kompakten Digital-Checkout-Lösung bis zum Point of Sale mit dem fortschrittlichsten Farb-Touchscreen. Viele Kunden auf der ganzen Welt vertrauen auf die Qualität und Zuverlässigkeit von Sharp POS-Lösungen. Deshalb ist Sharp ein anerkannter Partner für Point of Sale, Hotels und Restaurants.

Weitere Informationen unter www.sharp.fr

Über die Swissbit AG

Swissbit ist der größte unabhängige Hersteller für Flash-Speicherlösungen in Europa. Das Unternehmen wurde 2001 aus einem Management Buy-out der Siemens AG gegründet und verfügt über Niederlassungen in der Schweiz, Deutschland, den USA, Japan und Taiwan. Swissbit produziert im Werk Berlin industrietaugliche Flash-Speicherprodukte und Speicherkarten mit Sicherheits-funktionen für Embedded-Systeme. Das Flash-Angebot umfasst SSDs mit SATA-Schnittstellen wie mSATA, Slim SATA, CFast™, M.2 und 2,5", CompactFlash, USB-Flash-Drives, SD- und microSD-Speicherkarten. Swissbit bietet Produkte mit Langzeitverfügbarkeit, höchster Zuverlässigkeit und Lebensdauer sowie kundenspezifischer Optimierung für anspruchsvolle Anwendungen in den Bereichen Industrie, Automotive und Telekommunikation. Mit sicheren Speicherlösungen adressiert Swissbit die steigenden Sicherheitsanforderungen in den Marktsegmenten Industrie, Behörden, Verteidigung, Medizintechnik, Telekommunikation, Maschine-zu-Maschine-Kommunikation und Finanzwesen. Alle Swissbit-Produkte erfüllen höchste Qualitätsstandards sowie die RoHS- und REACH-Richtlinien.

Weitere Informationen unter www.swissbit.com.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Swissbit AG
Industriestrasse 4-8
CH9552 Bronschhofen
Telefon: +41 (71) 9137266
Telefax: +41 (71) 9137450
http://www.swissbit.com/

Ansprechpartner:
Brigitte Basilio
HighTech communications GmbH
Telefon: +49 (89) 500778-20
E-Mail: B.Basilio@htcm.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.