Privacy Shield: Über 100 US-Unternehmen haben sich verpflichtet

Zur Einhaltung des EU-US-Datenschutzschilds (Privacy Shield) haben sich nach einer Mitteilung der EU-Kommission seit dem 01.08.2016 bereits über 100 US-amerikanische Unternehmen beim US-Amerikanischen Handelsministerium verpflichtet.

Die zertifizierten Unternehmen können damit personenbezogene Daten aus der EU entsprechend den EU-Datenschutzvorschriften erhalten. Europäische Unternehmen können in einem veröffentlichten Verzeichnis leicht überprüfen, ob ihre amerikanischen Partner zertifiziert sind (https://www.privacyshield.gov/…).

Das US-Handelsministerium überwacht und prüft aktiv, ob die Unternehmen über problemlos einsehbare Datenschutzbestimmungen verfügen, die mit den einschlägigen Grundsätzen des Datenschutzschilds in Einklang stehen. Zurzeit überprüft es die Datenschutzvorschriften von weiteren 190 Unternehmen, die in die Liste aufgenommen werden wollen. Zusätzliche 250 Unternehmen haben mit dem Zertifizierungsprozess begonnen.

Die Unternehmen müssen bestätigen, dass sie die in der Regelung festgelegten hohen Datenschutzstandards erfüllen. Sie müssen ihre Registrierung jedes Jahr verlängern lassen. Halten Unternehmen diese Regeln in der Praxis nicht ein, müssen sie mit Sanktionen und der Streichung von der Liste rechnen. Die USA haben sich verpflichtet, die Liste der Mitglieder des Datenschutzschilds stets auf dem neuesten Stand zu halten und Unternehmen, die nicht mehr teilnehmen, zu streichen.

Ob das Privacy Shield aber die rechtlichen Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) erfüllt, bleibt unter Juristen sehr umstritten. Dennoch kann man sich nach aktueller Rechtslage darauf verlassen: Hat das US-Unternehmen, mit dem man personenbezogene Daten austauschen möchte, nach dem Privacy Shield zertifiziert, ist die Datenübermittlung zulässig.

Timo Schutt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht

Über Schutt, Waetke – Rechtsanwälte

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte – IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht

Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.

Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.

Timo Schutt – Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor

http://www.schutt-waetke.de/kontakt/impressum/

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Schutt, Waetke – Rechtsanwälte
Kriegsstraße 37
76133 Karlsruhe
Telefon: +49 (721) 1205-00
Telefax: +49 (721) 1205-05
http://www.schutt-waetke.de

Ansprechpartner:
Timo Schutt
Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht
Telefon: +49 (721) 1205-00
Fax: +49 (721) 1205-05
E-Mail: info@schutt-waetke.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.