Prepaidkunden müssen nun Ihre Identität nachweisen

Wer ab dem 1. Juli 2017 eine Prepaidkarte kaufen möchte, muss in Deutschland seine Identität mit einem Ausweisdokument nachweisen. Dies schreibt das im Juni vergangenen Jahres verabschiedete Anti-Terror-Gesetz vor. Der Ausweis muss vom Telekommunikationsdienstleister überprüft werden, erst dann wird die SIM-Karte freigeschaltet. Markus Weidner vom Onlinemagazin teltarif.de führt aus: "Telefónica Deutschland hat bekanntgegeben, wie sie mit der gesetzlichen Regelung umgeht: Die Kunden sollen die Möglichkeit bekommen, sich online per Video-Ident auszuweisen. In den o2-Shops bleibt alles wie bisher – hier werden die persönlichen Kunden-Daten von den Mitarbeitern erfasst."

Die Pressestelle von Telefónica teilte teltarif.de mit, dass die verschiedenen Marken ihre individuellen Lösungen in der nächsten Zeit vorstellen werden. Denn das Video-Ident-Verfahren ist zwar für Kunden, die ihre SIM-Karte ohnehin online erworben haben, eine sinnvolle Lösung, jedoch nicht unbedingt für Nutzer, die die Karte im Supermarkt gekauft haben. Zudem hat nicht jeder Nutzer einen Internetzugang. "Auch wenn es in Zukunft nicht mehr ausreicht, dass Prepaid-Kunden ihre Daten in ein Online-Formular eintippen oder einem Telefon-System durchgeben, will Telefónica gewährleisten, dass die Aktivierung einer Prepaid-SIM nur wenige Minuten dauert", so Weidner abschließend.

Mehr Details zur Vorgehensweise beim Identitäts-Nachweis von Telefónica gibt’s unter: https://www.teltarif.de/s/s68786.html

Weitere Einzelheiten zur neuen Identitäts-Regelung lesen Sie hier:
https://www.teltarif.de/s/s64407.html

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

teltarif.de Onlineverlag GmbH
Brauweg 40
37073 Göttingen
Telefon: +49 (551) 51757-0
Telefax: +49 (551) 51757-11
http://www.teltarif.de

Ansprechpartner:
Jasmin Keye
Marketing
Telefon: +49 (551) 51757-23
Fax: +49 (551) 51757-11
E-Mail: presse@teltarif.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.