Die Arbeitsrechtsexperten, Herr Rechtsanwalt Michael Mayer und Frau Rechtsanwältin Ulrike Kuhlmey von der Kanzlei Bierbrodt in Karlsruhe, informierten über rechtliche Anforderungen. In einem Praxisbericht ermöglichte die Firma SEW EURODRIVE den Teilnehmern darüber hinaus wertvolle Einblicke in die Erfahrungen bei der Einführung und der Umsetzung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements im Unternehmen.
IHK-Präsident Wolfgang Grenke: „Die Einführung eines systematischen Betrieblichen Eingliederungsmanagement sichert die Arbeitskraft in Unternehmen und trägt dazu bei, Qualitätsstandards zu erhalten, indem wichtiges Fachwissen weiterhin verfügbar ist. Betriebe können sich so vorausschauend auf den demographischen Wandel und älter werdende Mitarbeiter vorbereiten. Betriebsklima und Mitarbeitermotivation werden verbessert“.
Im Anschluss an die Veranstaltung und in der Pause hatten die Teilnehmer Gelegenheit, sich im Foyer umfassend über Förderungsmöglichkeiten durch Prämien und Boni zu informieren. Mitarbeiter der Deutsche Rentenversicherung Karlsruhe, Verwaltungsberufsgenossenschaft, des Rehateams der Arbeitsagentur sowie des Integrationsamts standen für Fragen sowie ein persönlichen Beratungsgespräch zur Verfügung.
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