Das Vergabeverfahren muss den hohen Anforderungen an die zu beschaffenden Fahrzeuge und Ausrüstungsteile und deren regelmäßig langen Lebenszyklen gerecht werden. Eine sorgfältige Vorbereitung und Führung ist daher für einen wirtschaftlichen Vergabewettbewerb unerlässlich. Die rechtlichen Vorgaben der VOL/A, der VgV und des GWB – wie etwa Mittelstandsschutz, Produktneutralität und Energieeffizienz – sind in Einklang zu bringen mit den Zielen der Bedarfsträger, etwa der Feuerwehren.
Aber nicht nur das Vergabeverfahren alleine ist maßgeblich für den Erfolg der Beschaffung. Von ebenfalls großer Bedeutung und daher nicht zu unterschätzen sind eine sorgfältig erstellte und qualitativ hochwertige Leistungsbeschreibung sowie die begleitenden Maßnahmen bis zur Abnahme des Einsatzfahrzeuges nach Erstellung durch den Auftragnehmer.
Anhand von anschaulichen Beispielen und im interaktiven Austausch mit den Teilnehmern vermittelt das Seminar grundlegendes Wissen darüber, wie einerseits unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage ein wirtschaftliches und rechtskonformes Vergabeverfahren durchgeführt und andererseits eine ordnungsgemäße Leistungserbringung sichergestellt werden kann.
Seminarablauf
Das Beschaffungsverfahren
- Rechtsgrundlagen
- Vergaberechtliche Grundsätze
- Arten von Vergabeverfahren
- Die Vergabeunterlagen
- Ablauf einer Beschaffung
- Dokumentationspflichten
- Transparenzpflichten
- Rechtsschutzfragen
Die Prüfung und Wertung der Angebote
- Zwingend auszuschließende Angebote
- Folgen fehlender Erklärungen und Nachweise
- Eignungsprüfung und Abgrenzung zur Leistung
- Bietergemeinschaften und Nachunternehmer
- Berücksichtigung von „Newcomern“
- Die Möglichkeit zur Berücksichtigung von (schlechten) Erfahrungen
- Bewertungsmethoden
Die Leistungsbeschreibung
- Rechtliche Anforderungen
- Zielführende Gestaltung
- Kriterienauswahl
- Energieeffizienz
- Die Berücksichtigung von Teststellungen
Fahrzeug-Abnahme
- Eigenabnahme
- „Stolperfallen“
Referenten
Günther Pinkenburg, ist als Rechtsanwalt und Geschäftsführender Gesellschafter bei der MAYBURG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH tätig. Davor war er Senior Vergabe-Berater bei der INFORA GmbH. Er studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität in München (Dipl.-Jurist) und absolvierte sein Referendariat (Ass. iur.) im Oberlandesgerichtsbezirk München. Neben einem Ergänzungsstudium an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer studierte er im berufsbegleitenden Masterstudiengang Rechtswissenschaften (LL.M.) an der FernUniversität in Hagen. Als Wahlfach in Studium und Referendariat wählte Herr Pinkenburg schon früh das Verwaltungsrecht. Zu seinen Schwerpunkttätigkeiten gehören u. a. die umfassende Betreuung von Vergabeverfahren, von strategischem Beschaffungsmanagement über die Erstellung umfassender Vergabeunterlagen einschließlich spezifischer Vertragsunterlagen bis hin zur Angebotsbewertung und Unterstützung bei Vertragsverhandlungen sowie die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung der Mandanten. Herr Pinkenburg verfügt über Spezialkenntnisse auf den Gebieten des EU-Vergaberechts sowie des nationalen Vergaberechts und ist mit der Rechtsprechung aus diesen Bereichen sehr gut vertraut. Ein weiterer fachlicher Schwerpunkt liegt im Bereich des IT-Vertragsrechts sowie des Verwaltungs- und Europarechts. Zudem ist er regelmäßig als Dozent im Rahmen von Schulungen, Seminaren und Tagungen auf dem Gebiet des Vergabe-, IT-Vertrags- und BOS-Rechts tätig, unter anderem als Lehrbeauftragter an der Bayerischen Verwaltungsschule (BVS) und der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege in Bayern (FHVR Hof) sowie für den Behörden Spiegel. Herr Pinkenburg hat die Lehrgänge „Fachanwalt für Verwaltungsrecht“, „Fachanwalt für IT-Recht“ und „Fachanwalt für Vergaberecht“ erfolgreich absolviert und ist gemäß ITIL v3 Foundation und ISO 27001 sowie im Projektmanagement zertifiziert. Er ist Vorsitzender der Regionalgruppe München des Deutschen Vergabenetzwerkes (DVNW) und Mitglied der Arbeitsgemeinschaften „Vergaberecht“, ,„Informationstechnologie“ und „Verwaltungsrecht“ im Deutschen Anwaltverein e.V. Seit 1991 ist er aktives Feuerwehrmitglied, Ausbilder und Führungsdienstgrad. Er wirkt zudem seit Jahren im Fachbereich 2 des Landesfeuerwehrverbandes Bayern mit. In der BOS-Fachzeitschrift „BRANDSchutz“ veröffentlicht er regelmäßig juristische Beiträge.
Thomas Zawadke, (Jahrgang 1958), seit 1973 Mitglied verschiedener Feuerwehren (1991 FF München, 1994 FF Herbolzheim, seit 1994 FF Thalfingen, heute KBM im LK Neu-Ulm. Von 1977-1980 Kfz-Handwerker in der Zentralwerkstatt des Kat-Schutzes. 1989 zweiter Bildungsweg zum Dipl.-Ing. (FH) Fahrzeugtechnik. 1989-1994 Abteilungsleiter Aufbauten im Werk Weisweil, 1994-2001 Werk Ulm als Leiter der Projektabteilung und Versuch bei Iveco Magirus. 2001-2004 Prokurist und Leitung der Entwicklung der Tony Brändle AG (CH). Seit Okt. 2004 selbständiger Beratungs- und Entwicklungsingenieur. In dieser Zeit entstanden zahlreiche Projekte. Seit 1995 Lehrauftrag (Feuerwehrfahrzeugtechnik) an der Hochschule Ulm. Auslandseinsatzerfahrung (u.a. Praktika in USA, GB, F, NL, PL, IR, SP, A, S). Seit 1997 Mitarbeit im DIN in den drei Arbeitsgremien für Löschfahrzeuge, Sonderfahrzeuge und Ausrüstung. Seit 2008 Mitarbeiter im Referat 6 des VFDB. Seit 2007 Mitglied (seit 2011 im Vorstandes) von @fire – Internationaler Katastrophenschutz Deutschland e.V.
Termin und Ort
Ort: Maritim Hotel am Schlossgarten Fulda
Pauluspromenade 2
36037 Fulda
Hinweise zur Anfahrt finden Sie unter: http://www.maritim.de
Zeitraum:09.05.2017 09:30 Uhr – 09.05.2017 17:30 Uhr
Preis
450,- Euro zzgl. MwSt.
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