Ein Unfall, eine Krankheit oder eine seelische Krise: Jeder kann plötzlich auf fremde Hilfe angewiesen sein. Wer aber hat dann die rechtliche Befugnis, in Vertretung Rechnungen zu begleichen? Wer muss Entscheidungen treffen, die die Gesundheit, das Vermögen, den Wohnort oder die Lebensqualität betreffen?
Viele Menschen wissen nicht, dass auch Eheleute oder die eigenen Kinder nur mit Vollmachten für sie eintreten können. Am Mittwoch, 5. April, um 18 Uhr, informiert Martin Härtel von der Betreuungsstelle der Region Hannover im Haus der Region, Hildesheimer Straße 18, über Möglichkeiten der privatrechtlichen Vorsorge durch Vollmachtserteilung und zur Betreuungsverfügung und worauf beim Verfassen geachtet werden sollte.
Der Vortrag ist kostenlos, um Anmeldung unter Telefon 0511/616-23540 wird gebeten.
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