Gemäß den Klagen bieten Huawei und ZTE in Deutschland Mobiltelefone mit AVC-Technologie an, ohne bei den Patentinhabern oder MPEG LA Lizenzen erworben zu haben. Mit den Klagen werden Schadenersatz- und Unterlassungsansprüche geltend gemacht.
Bereits in der Vergangenheit spielten deutsche Patentverletzungsverfahren bei der Durchsetzung von Patenten aus von MPEG LA angebotenen Patentpools eine zentrale Rolle. „Auch die nun eingereichten Klagen sind ein wichtiger Schritt, um eine faire Vergütung für die an der Entwicklung der AVC Technologie beteiligten Unternehmen sicherzustellen“, sagt Patentanwalt Gottfried Schüll von Cohausz & Florack. Die Kläger werden von Cohausz & Florack gemeinsam mit Rechtsanwalt Axel Verhauwen von der Kanzlei Krieger Mes Graf v. der Groeben vor dem Düsseldorfer Landgericht vertreten.
Cohausz & Florack ist eine 1954 gegründete interdisziplinäre Sozietät von Patent- und Rechtsanwälten mit Sitz in Düsseldorf und über 120 Mitarbeitern. Die Sozietät steht ihren nationalen und internationalen Mandanten strategisch beratend zur Seite und vertritt sie in allen Rechtstreitigkeiten, die mit geistigem Eigentum in Verbindung stehen, vor staatlichen Gerichten, in Verhandlungen oder im Rahmen der alternativen Streiterledigung. Die Beratungsdienstleistungen umfassen den gewerblichen Rechtsschutz in allen seinen Facetten, sowie die angrenzenden Rechtsgebiete wie Urheberrecht, den unlauteren Wettbewerb und Vertragsangelegenheiten – von Lizenz- und Kooperationsverträgen bis hin zu Vertriebsverträgen. Die Kanzlei ist in der strategischen Konzeption, Anmeldung, Verfolgung und Verwaltung umfangreicher Technologieportfolios langjährig erfahren. Sie deckt alle Technologiefelder ab, wie Maschinenbau, Werkstoffe, Mechanik und Bergbau, Elektrotechnik, Informationstechnik und Physik sowie Chemie, Pharma und Life Sciences. Zu den Mandanten von Cohausz & Florack gehören im Dax oder Dow Jones geführte Unternehmen ebenso wie innovative mittelständische Unternehmen.
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